Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hat heute ihren Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 und 2020 vorgestellt. Ein Hauptthema: „Im Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie immer wieder zu Ausgrenzungen besonders schutzwürdiger Menschen geführt“, so El Samadoni. Das zeige auch der Anstieg der Beratungsfälle. Im Zeitraum 2019/2020 haben sich insgesamt 698 Schleswig-Holsteiner an die Antidiskriminierungsstelle gewandt. Das sind rund doppelt so viele wie im vorherigen Berichtszeitraum 2017/2018, in dem die Zahl bei 341 lag.
Über 300 Anfragen betrafen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum. Problematisch sei, dass Menschen, die beispielsweise wegen einer Behinderung keine Maske tragen könnten, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen seien. In diesem Bereich gebe es „dringenden Handlungsbedarf“, betonte El Samadoni. Auch führe die Corona-Pandemie zu Altersdiskriminierung durch die zunehmende Digitalisierung. So klagten ältere Bürger beispielsweise über die Online-Terminvergabe für die Impfungen gegen Covid-19. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle schlägt vor: „Es ist nach wie vor notwendig, neben digitalen Möglichkeiten stets auch eine analoge Alternative anzubieten“.
Neben Beratungsgesuchen, die direkt oder indirekt mit der Corona-Pandemie zusammenhängen, wurden der Antidiskriminierungsstelle im Zeitraum 2019/2020 vermehrt rassistische Benachteiligungen bei der Wohnungssuche gemeldet. Selten würden die Betroffenen ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, zum Beispiel sie bereits negative Erfahrungen mit Behörden gemacht hätten. El Samadoni regt an, Fälle von rassistischer Diskriminierung stärker zu ahnden, etwa durch ein Bußgeld.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein wurde im Jahr 2013 bei der Bürgerbeauftragten eingerichtet. Bis Ende vergangenen Jahres gab es rund 1500 Beratungsgespräche. Im Vordergrund steht die Beratung zu den Rechten aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zudem vermittelt die Antidiskriminierungsstelle Betroffene – soweit erforderlich – in ergänzende oder weitergehende Beratungsangebote. Weiterhin ist nach dem Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz geregelt, dass die Antidiskriminierungsstelle Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Prävention in dem Bereich durchführt. Die Dienststellenleiterin El Samadoni, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, alle zwei Jahre das Parlament über ihre Tätigkeit zu informieren.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung
Website der Antidiskriminierungsstelle