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Foto: Durchdiestadt GmbH
Einzelbesucherinnen und -besucher beachten bitte folgende Punkte:
- Sie erhalten von der Sicherheitszentrale am Eingang des Landeshauses gegen Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises (beispielsweise eines Personalausweises, Führerscheins, Dienstausweises oder Reisepasses) einen Tagesausweis.
- Der Tagesausweis ist während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen.
- Beim Verlassen des Gebäudes ist der Tagesausweis wieder abzugeben.
Für größere Veranstaltungen oder Besuchsgruppen gibt es jeweils angepasste Verfahren. Beachten sie bitte in jedem Fall folgende Punkte:
- Sie erhalten grundsätzlich nur Zutritt zum Landeshaus, wenn Sie einen gültigen Lichtbildausweis (beispielsweise einen Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis oder Reisepass) mit sich führen.
- Sie erhalten einen Tagesausweis, der während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen ist.
- Sie geben den Tagesausweis beim Verlassen des Landeshauses bitte wieder ab.