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Die Aufgaben des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind in Artikel 16 der Landesverfassung festgelegt.
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Beim Schleswig-Holsteinischen Landtag sind vier Landesbeauftragte angesiedelt, die das Parlament beraten und ihm regelmäßig über ihre Arbeit berichten. Die Beauftragten werden für sechs Jahre vom Landtag gewählt. Sie arbeiten unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen.
Ihre Tätigkeitsfelder reichen von Beratung in sozialen Angelegenheiten über Belange vom Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund bis zu politischer Bildungsarbeit.