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10. November 2020 – Ausschüsse

Videokonferenzen an der Tagesordnung

So viel Abstand wie möglich lautet auch im Landtag die Devise: Vor diesem Hintergrund tagen drei von vier Ausschüssen in dieser Woche per Video. Die Öffentlichkeit ist gewahrt: ParlaRadio überträgt live.

Waldinger Thiering an ihrem Arbeitsplatz zu Hause
Waldinger Thiering an ihrem Arbeitsplatz zu Hause
© Foto: Privat, Jette Waldinger-Thiering

Erstmals in der Geschichte des Landtages kommt am morgigen Mittwoch ein Ausschuss per Video zusammen. Um 10 Uhr werden die Wirtschaftsexperten der Fraktionen im heimischen Home-Office PC-Kamera und Mikrofon einschalten, um unter der bestmöglichen Distanzwahrung über Themen wie Wirtschaftshilfen in der Corona-Zeit oder die Fehmarnbelt-Querung zu sprechen. Mit dem Umwelt- und dem Bildungsausschuss tagen zwei weitere Ausschüsse in dieser Woche per Videokonferenz, nur der Innen- und Rechtsausschuss trifft sich im Plenarsaal in Präsenz, wo Acrylglaswände die Abgeordneten voneinander trennen.

Das Regelwerk für die Video- beziehungsweise Telefonkonferenzen hat der Landtag in seiner letzten Tagung im Oktober mit einer Änderung der Geschäftsordnung festgezurrt. Einleitend sind die Voraussetzungen für die Abkehr von Präsenzsitzungen genannt: „In außergewöhnlichen Fällen, in denen ein Zusammentreffen des Ausschusses an einem Sitzungsort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert ist, können öffentliche Ausschusssitzungen bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen im Wege einer Telefonkonferenz oder Videokonferenz durchgeführt werden, wenn kein Mitglied des Ausschusses dem widerspricht.“

Keine Beschlüsse zu Gesetzentwürfen oder Landtagsanträgen

Auch für die Video-Ausschusssitzungen gilt weiterhin die Öffentlichkeitspflicht. So werden alle Sitzungen wie gewohnt live über ParlaRadio übertragen. An einer Übertragung per Videostream wird derzeit noch gearbeitet. Wenn es außenstehenden, geladenen Personen bei Videokonferenzen nicht möglich ist, sich per Bild zuzuschalten, können sie auch über das Telefon an der Sitzung teilnehmen.

Nicht zulässig sind allerdings Beschlussfassungen über Gesetzentwürfe oder Landtagsanträge im Rahmen von Telefon- oder Videokonferenzen. Gestattet sind nur Abstimmungen über Verfahrensfragen, wie etwa die Anberaumung von Anhörungen, „außerhalb einer Sitzung im schriftlichen oder elektronischen Beschlussverfahren“. Einzelheiten für die Durchführung dieser Verfahren wird der Landtagspräsident im Benehmen mit dem Ältestenrat noch regeln.