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Landtagswahl 2022

Infos zur Wahl auf einen Blick

Am 8. Mai hat Schleswig-Holstein einen neuen Landtag gewählt. Stärkste Kraft wurde die CDU mit 43,4 Prozent, die Grünen kamen erstmals auf Platz zwei mit 18,6 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 60,4 Prozent. Weitere Informationen und News rund um die Wahl sind auf dieser Seite zusammengefasst.

Landtagswahl
Abgabe eines Stimmzettels
Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Wahlen allgemein – Warum eigentlich wählen?

Wahlrecht bedeutet, dass jeder Schleswig-Holsteiner wählen kann – aber nicht muss. Denn: Wir haben ein Wahlrecht und keine Wahlpflicht. Wer seine Stimme nicht abgibt, lässt allerdings andere Wähler bestimmen, was in seinem Land passiert. Die Wahl ist darum der Kern der Demokratie.

Demokratie bedeutet Macht auf Zeit

In Schleswig-Holstein entscheiden die Bürger mit ihrer Stimme über die Mehrheiten im Landtag – und damit setzen sie fest, wer den Kurs im Land vorgibt. Im Gegensatz zu einer Diktatur, in der die Politiker unbegrenzt an der Macht bleiben und ohne Legitimation herrschen, sind die Abgeordneten in einer Demokratie auf Zeit gewählt. Der Landtag in Schleswig-Holstein beispielsweise setzt sich in der Regel für fünf Jahre zusammen. Danach entscheiden die Bürger erneut, wer ihre politischen Interessen am besten vertreten kann – und die Politiker müssen wieder um Stimmen kämpfen.

Wer wird gewählt?

Damit es keine Miss­verständnisse gibt: Die Bürger wählen nicht den Regierungschef, sondern den Landtag. Und die Abgeordneten wählen dann wiederum den Minister­präsidenten. Neben der Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, geben die Bürger ihre Zweitstimme einer Partei. So stimmen die Bürger sowohl für ein politisches Programm als auch für eine Person, die den eigenen Wahlkreis im Parlament vertreten soll.

Wer darf wählen?

In unserer Demokratie gelten einige wichtige Grundsätze: Wahlberechtigt bei der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort in Schleswig-Holstein hat. Das Wahlrecht gilt allgemein – jeder hat das gleiche Recht, seine Stimme unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Konfession, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung abzugeben. Das Recht, sich an einer Wahl beteiligen zu können, wird aktives Wahlrecht genannt. Damit niemand die Wahl beeinflussen kann, muss sie frei und die Stimmabgabe geheim sein. Bei der Auswertung zählt dann jede Stimme gleich. Die Bürger wählen die Repräsentanten zudem unmittelbar, das heißt sie wählen einen Abgeordneten direkt oder mehrere Abgeordnete über eine Liste.

Wen kann man wählen?

Wer zur Wahl steht bestimmen meistens die Parteien. Auf Parteitagen wählen die örtlichen Vereine und Verbände in der Regel ihre Kandidaten für die Wahlkreise in Schleswig-Holstein. Die Delegierten der Landesverbände bestimmen dann, welche Politiker auf der Landesliste stehen.

Aber auch Schleswig-Holsteiner, die keiner politischen Gruppe angehören, können kandidieren. Die Voraussetzungen: Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnen. Die Möglichkeit, sich wählen zu lassen, wird passives Wahlrecht genannt. Ganz ohne Unterstützung geht es jedoch nicht: 50 Wahlberechtigte muss jeder Einzelbewerber hinter sich vereinen, um aufgestellt zu werden.

Wie wird gewählt?

Das Wahlrecht ist Ländersache – jedes der 16 Länder in Deutschland hat daher ein eigenes Verfahren, um sein Parlament zu wählen. Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein wird ein personalisiertes Verhältniswahlrecht angewendet.

Zwei Stimmen kann hier jeder Wähler vergeben. Mit dem ersten Kreuz entscheiden sich die Wähler für eine Person – damit bestimmen sie, welcher Kandidat aus ihrem Wahlkreis direkt in den Landtag einzieht. So ist sichergestellt, dass auch wirklich alle Regionen des Landes dort vertreten sind. Es reicht die relative Mehrheit der Stimmen, deshalb spricht man hier von der relativen Mehrheitswahl. Diese Mehrheit wird auch einfache Mehrheit genannt – wer am meisten Stimmen hat gewinnt. Alle anderen gehen leer aus. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler für eine Partei – damit bestimmen sie, wie stark die politischen Gruppierungen im Landtag vertreten sind.

Jede Partei erhält so viele Sitze wie ihr nach dem prozentualen Anteil ihrer Wählerstimmen zustehen. Das Zahlenverhältnis der Stimmen gibt also den Ausschlag – deswegen nennt man dieses Verfahren Verhältniswahl. Welche Politiker die Sitze im Parlament dann einnehmen, bestimmen die Parteien durch die Reihenfolge ihrer Kandidaten auf der Landesliste.

Nicht jeder darf rein

Eine Hürde müssen jedoch fast alle politischen Gruppierungen auf dem Weg in den Landtag überwinden: Parteien benötigen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen, um ins Parlament einzuziehen – so legt es das Wahlgesetz fest. Diese Einschränkung wird als 5-Prozent-Klausel bezeichnet. Sie soll verhindern, dass zu viele kleine Parteien im Parlament sitzen. Denn: Das würde die Bildung einer Regierungskoalition erschweren. Nur in einem Fall können die Parteien auch ohne diesen Stimmenanteil ins Parlament einziehen, wenn sie die sogenannte Grundmandats­klausel erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen mindestens einen Wahlkreis gewonnen haben. Die Partei der dänischen Minderheit – der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) – ist generell von der 5-Prozent-Klausel befreit.

Aktives und passives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen.

Das passive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl von anderen Wahlberechtigten gewählt zu werden.