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Der Ältestenrat

ein Beratungsorgan

Den Ältestenrat bilden die Präsidentin, ihre Stellvertreterinnen und ihr Stellvertreter und je ein Mitglied der Fraktionen (in der Regel die Fraktions­vorsitzenden). Der Name ist irreführend. Es wäre reiner Zufall, wenn es wirklich die ältesten Abgeordneten wären. Wenn möglich sind es aber erfahrene Abgeordnete, die das Geschäft im Parlament sehr gut kennen.

Arbeitsorganisation und Verständigung

Wenn die erste Sitzung in einer Plenarwoche eröffnet wird, haben schon zahlreiche Vorbesprechungen stattgefunden. Denn zu den wichtigsten Aufgaben dieses Gremiums zählt, eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtages, über die Tagesordnung von Plenarsitzungen und über ihre geschäftsordnungsmäßige Abwicklung herbei­zuführen. In diesem Sinne ist der Ältestenrat ein Beratungsorgan der Präsidentin.

Gerade im Parlament, das ein Forum des politischen Streites sein soll, ist die Übereinstimmung über das, was für alle verbindlich ist, besonders wichtig. Sind die Gemüter der Beteiligten einmal besonders erhitzt, kann die Sitzung unterbrochen werden. Es wäre dann Aufgabe des Ältestenrats, mit der Präsidentin zusammen wieder für die Herstellung eines gemäßigten Gesprächsklimas zu sorgen.