Die Abgeordneten sitzen im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages in einem Rund zusammen. In der Mitte stehen zwei Monitore, auf dem Helmut Fickenscher, Leiter des Instituts für Infektionsmedizin an der Kieler Uni. zu sehen ist.
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Foto: Thomas Eisenkrätzer
Ehrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können voraussichtlich bald auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen, wenn ihre persönliche Teilnahme nicht möglich ist – etwa aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der nun in Erster Lesung im Landtag beraten wird. Die Koalition schlägt entsprechende Ergänzungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung vor. Dennoch soll die persönliche Teilnahme aber die Regel sein. Reine Videokonferenzen, wie etwa während der Corona-Pandemie, sollen eine Ausnahme in Krisenzeiten bleiben.
Laut dem Entwurf sollen die Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die auch auf Ausschüsse und Beiräte ausgeweitet werden können. Die Regelung soll zum Jahresbeginn 2027 zur Pflicht werden, die Kommunen können sie aber auch schon vorher anwenden, wenn sie dies wünschen.
Gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen
Wer der Sitzung aus der Ferne beiwohnen will, muss dies spätestens zwei Tage vor dem Termin ankündigen. Die Videoübertragung muss so sicher sein, dass auch bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teilnahme per Mikrofon und Bildschirm allerdings nur möglich, wenn kein anderes Mitglied dagegen Einspruch erhebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein.
Mit dieser Neuregelung „wird den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung getragen und zugleich ein Anreiz geschaffen, dass sich weitere Menschen – gerade auch Frauen – um ein kommunales Mandat bewerben“, betonen die Koalitionsfraktionen. Auf diese Weise könne ein Beitrag „nicht nur zur Erhöhung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen geleistet werden, sondern auch zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen von Kommunalwahlen“.
Öffentlichkeit muss Zugang haben
Die Teilnahme einzelner Mitglieder per Bild- und Tonübertragung wird zudem gegenüber der bereits bestehenden Möglichkeit abgegrenzt, eine komplette Sitzung im Falle einer Naturkatastrophe oder einer Pandemie per Videokonferenz abzuhalten. Dies steht den Kommunalvertretungen seit der Corona-Pandemie offen. Es soll demnach aber „ein Instrument zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden in außergewöhnlichen Notlagen“ bleiben, denn es handele sich um „eine absolute Ausnahmevorschrift“. Die Prüfung, ob eine reine Video-Sitzung nötig ist, habe „besonders sorgfältig zu erfolgen“. Der Zugang der Öffentlichkeit per Internet muss gewährleistet sein.
(Stand: 14. Oktober 2024)