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15. Oktober 2024 – Oktober-Plenum / Vorschau

Parlament wirft ersten Blick auf 17-Milliarden-Haushalt

Zum Auftakt der Oktober-Sitzung diskutiert das Plenum über die Ausgaben des kommenden Haushaltsjahrs. Schwerpunkte von Schwarz-Grün sind Kitas, Bildung und Wohnungsbau. Die Opposition hat weiter verfassungsrechtliche Bedenken.

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch.
Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch.
© Foto: dpa, Monika Skolimowska

Schwache Konjunktur, einbrechende Steuereinnahmen und steigende Zinsen: Die schwarz-grüne Landesregierung legt dem Landtag ihren Haushaltsentwurf für 2025 unter schwierigen Rahmenbedingungen vor. Trotz Einsparungen gibt es eine Deckungslücke, die mit neuen Schulden gefüllt werden soll. Die Opposition moniert, dass erneut ein Notkredit geplant ist.

17,02 Milliarden Euro soll das Land nach Willen von CDU und Grünen im kommenden Jahr ausgeben. Dem stehen Einnahmen von 16,44 Milliarden Euro gegenüber. Die Lücke von rund 580 Millionen Euro will das Land aus Rücklagen und mit einer Kreditaufnahme von 298 Millionen Euro decken. Außerdem sollen die Ministerien in ihren Bereichen Geld sparen, insgesamt 217 Millionen Euro. Vorgesehen sind beispielsweise Kürzungen von 78 Millionen Euro bei der Unterbringung von Flüchtlingen, ein Minus bei der Städtebauförderung von 20 Millionen Euro sowie weniger Zuschüsse an das Uniklinikum UKSH. Es soll zudem kein Geld mehr in den Versorgungsfonds für Landesbeamte fließen.

Erneuter Ukraine-Notkredit

Einen Teil der Nettokreditaufnahme will die Landesregierung auch im Jahr 2025 mit einem Notkredit bestreiten. 116,4 Millionen Euro soll das Land aufnehmen, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Mit dem Geld sollen „ausschließlich“ Maßnahmen finanziert werden, die im „unmittelbaren Zusammenhang“ mit dem russischen Überfall stehen, etwa die Versorgung und Integration von Flüchtlingen, das „Erfordernis der Energieunabhängigkeit“ sowie Maßnahmen gegen „neuartige Sicherheitsbedrohungen“.

Mit der Ausrufung einer Notlage kann der Landtag die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse aushebeln und zusätzliche Kredite genehmigen. Dazu ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, über die Schwarz-Grün aus eigener Kraft verfügt. Die Aufnahme von Notkrediten ist rechtlich und politisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr dieser Praxis mit einem Urteil zur Haushaltspolitik des Bundes enge Grenzen gesetzt. Die Fraktionen von SPD und FDP im Landtag klagen derzeit vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Landeshaushalt für 2024, der mit mehreren Notkrediten finanziert wird. 

60 zusätzliche Millionen Euro für Kitas

Die Landesregierung verweist auf die Begleitumstände. Neben der Wirtschaftsflaute und den hohen Zinsen seien dem Land Extrakosten durch Beschlüsse auf Bundesebene entstanden, etwa wegen der Wohngelderhöhung und des Deutschlandtickets. Dazu gebe es weitere „Steuermindereinnahmen aufgrund von Änderungen von Bundesgesetzen“.

Dennoch setze das Land politische Schwerpunkte. So sollen 27 Millionen Euro zusätzlich in den Bildungsbereich investiert werden, etwa in den Übergang von der Kita zur Grundschule und in die Hochschulen. Rund 60 Millionen Euro sollen zusätzlich an die Kitas gehen. Die Zuschüsse für den Wohnungsbau werden in den Jahren 2025 und 2026 um insgesamt 200 Millionen Euro angehoben. Mit zehn Millionen Euro soll die innere Sicherheit gestärkt werden, etwa die Drohnenabwehr und die Ausstattung der Polizei. Extra-Geld soll auch in die Bereiche Wasserstoffstrategie, Biodiversität und Wärmenetze gehen.

FDP und SSW: Versorgungssicherungsfonds nicht anrühren

Aus der Opposition kamen bereits kritische Anmerkungen. Die SPD sprach von einem „Offenbarungseid, dass die Landesregierung es nicht schafft, ohne Kredite auszukommen“. Es stehe erneut im Raum, ob dieser Haushalt verfassungsgemäß sei. Auch die FDP hält den Haushalt wegen des geplanten Notkredits für verfassungswidrig und kritisiert Kürzungen bei der beruflichen Bildung und der Unterrichtsversorgung. Der SSW warnte davor, an den falschen Stellen zu kürzen, etwa bei der Städtebauförderung.

FDP und SSW fordern zudem in einem gemeinsamen Antrag, keine Abstriche beim Versorgungssicherungsfonds vorzunehmen, aus dem das Land die medizinische Betreuung in ländlichen Regionen unterstützt. Positive Rückmeldungen kamen aus den Koalitionsfraktionen. Es werde „sinnvoll konsolidiert und in wichtigen Bereichen weiter investiert“, hieß es bei der CDU. Nach Auffassung der Grünen werden „klare Schwerpunkte gesetzt“. Dies sei „ein wichtiges Signal für Schleswig-Holstein“.

(Stand: 14. Oktober 2025)

Vorherige Debatten zum Thema:
Haushalt 2024 / 1. Lesung (Januar 2023)
Haushalt 2024 / 2.Lesung (März 2023)
März 2024 (Versorgungssicherungsfonds; ohne Meldung in plenum-online)

Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte

Erste Lesung

Top 05:
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2500
(Finanzministerium)

Erste Lesung

Top 6:
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 20/2551
(Finanzministerium)

Antrag

Top 26:
Hände weg vom Versorgungssicherungsfonds
Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 20/2575(neu)