In weiten Teilen des ÖPNV in Schleswig-Holstein ist die Mitnahme von E-Scootern verboten. Grund sind Sicherheitsbedenken. Die Regierungskoalition will dies ändern und setzt sich für eine entsprechende Anpassung der Sicherheitsverordnung auf Bundesebene ein.
CDU und Grüne fordern, die Mitnahme von E-Rollern in Zügen und Bussen wieder flächendeckend zu ermöglichen. Um die bestehenden Bedenken hinsichtlich Brand- und Explosionsgefahr aufgrund der verbauten Lithium-Ionen-Akkus auszuräumen, sollen künftig nur noch E-Scooter transportiert werden dürfen, die eine entsprechende Norm erfüllen und damit den Sicherheitsanforderungen entsprechen. E-Scooter seien „ein schnelles und flexibles Verkehrsmittel für die erste und letzte Meile“ und machten das Benutzen von Zügen und Bussen für die Menschen deutlich attraktiver. Der Antrag fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Anpassung der Vorschriften einzusetzen und das Problem auch in der Verkehrsministerkonferenz zu thematisieren, um eine bundeseinheitliche Lösung zu finden.
FDP fordert direkte Gespräche mit Verkehrsbetrieben
Laut Kieler Nachrichten kritisierte die FDP den Vorstoß von CDU und Grünen als unnötig. Ex-Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) betonte, dass die Mitnahme von E-Scootern nirgendwo gesetzlich verboten sei. Sein Nachfolger Claus Ruhe Madsen könne das Problem direkt mit den Verkehrsbetrieben lösen, anstatt auf den Bund zu warten. Die Grünen-Abgeordnete Nelly Waldeck entgegnete, dass es auch um eine bundeseinheitliche Kennzeichnung der sicheren E-Scooter gehe, die nur der Bund regeln könne.
Hintergrund: Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte seinen Mitgliedern bundesweit empfohlen, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge aufgrund von Sicherheitsrisiken nicht mehr in Bussen und Bahnen zu befördern. In Schleswig-Holstein wurde die Empfehlung in diesem Jahr von mehreren Verkehrsbetrieben übernommen: Städte wie Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck haben das Verbot bereits umgesetzt. Die Sicherheitsbedenken beruhen auf Berichten über Brände und Explosionen in öffentlichen Verkehrsmitteln, verursacht durch defekte Akkus. In Schleswig-Holstein dürfen E-Scooter derzeit nur in Nahverkehrszügen ohne Einschränkungen mitgenommen werden.