Kleine Spielzeughäuser stehen auf einem Bescheid zur Grundsteuer.
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Foto: dpa, Jens Büttner
Für rund 1,3 Millionen Grundstücke im Lande wird ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu bemessen. Dabei erhalten die Kommunen jetzt die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke, für Gewerbe-Immobilien und für Wald- und Ackerflächen auszuschreiben. Das besagt ein Gesetzentwurf, den CDU und Grüne beschlossen haben. SPD, FDP und SSW stimmten dagegen. Der Entwurf schaffe mehr Bürokratie und zusätzliche Ungerechtigkeiten, hieß es bei der Opposition – eine Klageflut sei zu befürchten.
Die Kommunen sollen laut Gesetzentwurf „zielgenau auf die individuellen Verhältnisse der Region reagieren“ können. Dort, wo neue Wohngebiete ausgewiesen werden, könnte so der Erwerb eines Hauses attraktiver gestaltet werden. Und in „strukturschwachen Gebieten“, wo neue Gewerbegebiete geplant sind, könnten Industrie und Handwerk angelockt werden. Allerdings: Die Unterschiede zwischen den Hebesätzen dürfen laut dem Entwurf „nicht unverhältnismäßig groß sein“. Sie müssen „nachvollziehbar“ begründet werden, und sie dürfen keine „erdrosselnde Wirkung“ haben.
FDP befürchtet „irren Aufwand für Verwaltung“
Die Grundsteuer werde weiterentwickelt, so Ole Plambeck (CDU), um auf aktuelle Herausforderung vor Ort besser reagieren zu können. Es bestehe „keine Verpflichtung“ für die Kommunen, das Gesetz anzuwenden. Das Land biete lediglich „eine Option“, und dies entspreche dem Wunsch der Städte und Gemeinden. Annabell Krämer (FDP) sprach hingegen von einem „murksigen Gesetz“. Die aktuell steigende Belastung von Wohneigentum und Mieten durch die neuen Hebesätze sei zu erwarten gewesen. Schwarz-Grün bekomme nun „auf einmal kalte Füße“ und wälze „das eigene Versäumnis auf die Kommunen ab“. Krämer befürchtete einen „irren Aufwand für Verwaltung und kommunale Selbstverwaltung“.
Die Berechnung der Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neugestaltet werden. Bei der Bemessung dient im Lande der Bodenrichtwert als Grundlage, der in einem Turnus von sieben Jahren neu berechnet wird – das sogenannte Bundesmodell. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll in jeder Kommune gleich bleiben.
Weitere Hauptredner: Oliver Brandt (Grüne), Beate Raudies (SPD), Lars Harms (SSW), Finanzministerin Silke Schneider (Grüne)