Die Liberalen machen sich für ein Pilotprojekt zum kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik im Kieler Holstein-Stadion und dem Lübecker Stadion an der Lohmühle stark. Dazu sollen gemeinsam mit Fanvertreterinnen und Fanvertretern, Vereinen und „anderen zentralen Akteuren“ abgesprochen mindestens sechs Aktionen gestartet werden, bei denen Bengalische Feuer und Rauchtöpfe, die nicht unter das Sprenggesetz fallen, abgebrannt werden dürfen. Dies solle wissenschaftlich begleitet werden, und die Ergebnisse seien neun Monate später dem Innenausschuss des Landtages vorzulegen.
Pyrotechnik sei wie Choreografien „Ausdruck der emotionalen Hingabe der Fans für ihren Verein“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag und verweisen auf den sogenannten „Chemnitzer Weg“. Dort sehe das Konzept vor, dass im Stadion des Chemnitzer FC in abgesperrten Bereichen und zu festgelegten Zeitpunkten während des Spiels gezündelt werden darf. „Es ist an der Zeit, die Spirale aus Kriminalisierung der Fans und der Gefährdung der Zuschauer durch die Möglichkeit des legalen und verantwortungsbewussten Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion zu durchbrechen“, heißt es weiter in dem Antrag der FDP. Und: „Dass Pyrotechnik kein Verbrechen ist, sieht nunmehr auch die Stadt München so, die die von der UEFA geplante Pyroshow bei der Eröffnung der EM 2024 ohne Beanstandungen genehmigt hat.“
Saftige Strafgelder für Vereine
Ein solches Pilotprojekt lässt sich allerdings nicht ohne Zustimmung des Deutschen Fußball-Bundes umsetzen. Bislang ahndet der Verband jeden Einsatz von Pyrotechnik mit Kollektivstrafen. Zündet die Fangruppe eines Clubs im Stadion verbotene Gegenstände, muss der Verein dafür eine Geldstrafe zahlen. Bei vielen Proficlubs kommt dadurch in jeder Saison eine sechsstellige Summe zusammen. Laut den Kieler Nachrichten musste Holstein Kiel in der abgelaufenen Zweitliga-Saison 170.700 Euro an den DFB überweisen, wobei das „Pyro-Feuerwerk“ im letzten Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf, in dem der Erstligaaufstieg klar gemacht werden konnte, noch nicht geahnet wurde.
(Stand: 15. Juli 2024)