Die SPD verlangt eine Aktuelle Stunde zu der Ankündigung von Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU), im Schienennahverkehr Einsparungen tätigen zu wollen. Letzten Freitag hatte Madsen gesagt, die bisherigen Leistungen im schleswig-holsteinischen Schienennahverkehr könnten aufgrund fehlender Mittel ab 2025 nicht vollständig aufrechterhalten werden. Um die Einsparziele vollständig zu erreichen, sei neben der Einsparung von Verwaltungskosten auch die Abbestellung von Verkehrsleistungen in Höhe von etwa sechs Millionen Euro jährlich unumgänglich, so Madsen. Damit entfielen zwei Prozent der bestellten Verkehrsleistungen auf der Schiene.
Seinen Angaben zufolge fehlen bis zum Jahr 2032 voraussichtlich allein 570 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln. „Wir haben uns in der Landesregierung darauf verständigt, einen Teil des Fehlbetrags durch Abbestellungen von Verkehr abzufedern“, sagte der Minister. Dabei sollen Leistungen in allen Netzen reduziert werden, um eine landesweite Ausgewogenheit sicherzustellen. Streckenabschnitte, die bereits vergleichsweise schlecht angebunden sind, sollen nicht in den Blick genommen werden. Gleichzeitig, so Madsen, werde sich bei den Abbestellungen auf Züge konzentriert, die im Randbereich liegen oder bereits seltener benutzt werden.
SPD: „Bankrotterklärung“
Während Madsen von einer „reinen Vorsichtsmaßnahme“ sprach, nannte die SPD die Ankündigung der Abbestellungen eine „Bankrotterklärung“. „Geplant war der Ausbau von Bus und Bahn, die Reaktivierung von Strecken, sogar eine Mobilitätsgarantie“, sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. Stattdessen sende die Landesregierung mit dieser Streichliste ein Signal, dass die Mobilitätswende und der Klimaschutz auf der Prioritätenliste nach hinten durchgereicht würden.
Stichwort Aktuelle Stunde:
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem und aktuellem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Im Rahmen der Aktuellen Stunde steht allen Fraktionen eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Diese Redezeit kann von je zwei Rednerinnen oder Rednern in Anspruch genommen werden, wenn dies dem Sitzungspräsidium vor Eröffnung der Aussprache mitgeteilt wird. Nach der letzten Rednerin oder dem letzten Redner kann einem Mitglied der Landesregierung das Wort erteilt werden. Die von den Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit sollte zehn Minuten nicht überschreiten. Werden in der Aktuellen Stunde zwei Gegenstände behandelt, verlängert sich die Redezeit auf jeweils 15 Minuten..
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.