In Schleswig-Holstein fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Laut einer aktuellen Studie fehlen mindestens 17.000 Sozialwohnungen im Land und es werden stetig weniger. Die Politik berät seit Jahren über die Missstände am Wohnungsmarkt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie neuer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, sondern auch darum, den vorhandenen zu erhalten und zu schützen. Jetzt will der Landtag ein schleswig-holsteinisches Wohnraumschutzgesetz verabschieden, das unter anderem Mindeststandards für Mietwohnungen vorsieht. Zudem soll die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen weiter eingeschränkt werden.
Laut dem vor einem Jahr von der Landesregierung vorgelegten Entwurf müssen technische Anlagen wie Aufzüge oder Klingelanlagen funktionieren, Gebäudehüllen dicht sein und genügend Tageslicht in Räume einfallen können. Die Kommunen sollen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Eine im Ausschuss vorgenommene Änderung sieht unter anderem vor, dass das Gesetz vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, den leicht geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Einzig die FDP stimmte dagegen. Weiter empfahl der Ausschuss, einen weiteren, ähnlich lautenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2022 abzulehnen.
Antrag zur Wohngemeinnützigkeit
In diesem Plenum will die SPD zudem erreichen, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einsetzt und sich bei deren Ausgestaltung einbringt. In einem Antrag wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Pläne im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorgesehen sind, inklusive steuerlicher Förderung und Investitionszulagen.
Einen Tag vor der Debatte hat die Koalition einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem ein Eckpunktepapier des Bundes zur Wohngemeinnützigkeit lediglich „interessiert zur Kenntnis“ genommen wird. Stattessen unterstreicht das Papier eine „Initiative eines Regelstandards für erleichtertes Bauen im sozialen Wohnungsbau“ und nennt verschiedene Maßnahmen, die das Land bereits ergriffen habe.
Die Wohngemeinnützigkeit ist ein Konzept im Wohnungswesen, bei dem Wohnraum primär nach sozialen und gemeinnützigen Kriterien bereitgestellt wird, anstatt gewinnorientiert zu sein. In der Praxis bedeutet dies, dass der Fokus auf der Bereitstellung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten liegt. Gleiche oder ähnliche Konzepte gibt es in anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich. In Deutschland wurde die Wohngemeinnützigkeit vor rund 30 Jahren abgeschafft.
(Stand: 22. Mai 2024)
Erste Lesungen:
Mai 2023 (Wohnraumschutzgesetz, Gesetzentwurf Regierung)
Juni 2022 (Wohnraumschutzgesetz, Gesetzentwurf SPD)