Fassade eines Kieler Altbauhauses mit Mietwohnungen.
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Foto: dpa, Frank Molter
In Zweiter Lesung hat der Landtag ein Gesetz zur Eindämmung der Missstände am Wohnungsmarkt verabschiedet. Das Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) soll Mindeststandards für Wohnraum sicherstellen und die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen einschränken.
Thomas Hölck (SPD) verwies in der Debatte auf einen ähnlich lautenden Gesetzentwurf, den seine Fraktion bereits im Juni 2022 eingebracht hatte: „Nachdem Schwarz-Grün dieses monatelang ignoriert hatte, kam Ihr Gesetzesentwurf 293 Tage später. Nun stehen wir wiederum 416 Tage später endlich hier. Insgesamt beinahe zwei Jahre nach unserer Initiative. Das, meine Damen und Herren, hätte auch besser laufen können“, so Hölck. Weil der Wohnraumschutz sehr wichtig sei, würde man als SPD-Fraktion jedoch beiden Gesetzentwürfen zustimmen.
Der SPD-Abgeordnete Thomas Hölck hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteischen Landtages.
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Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Laut Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erweitere man mit dem neuen Gesetz „den Instrumentenkasten der Städte und Kommunen“ und gebe ihnen, im Gegensatz zum Entwurf der SPD-Fraktion, die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und ob ein Eingreifen vonnöten sei. Es gäbe nicht „die eine Lösung“, doch mit dem Gesetz gehe man „einen Schritt in die richtige Richtung“ und schaffe „eine nachhaltige Stadt- und Gemeindeentwicklung.“
Buchholz: Gesetz ist „zahnloser Tiger“
Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Landtag, Sönke Ehlers
Auf generelle Ablehnung stößt das Gesetz bei der FDP-Fraktion. So kritisierte Bernd Buchholz (FDP), dass bereits heute schon alle Mittel zur Verfügung stünden, um gegen Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen. Das Problem sei vielmehr das fehlende Personal, und daran werde sich auch durch ein neues Gesetz nichts ändern. „Sie beschließen einen zahnlosen Tiger, der zum Glück nicht umgesetzt werden wird. Darauf freue ich mich.“ Die Einschränkungen zur Vermietung von Ferienwohnungen bezeichnete Buchholz als „einen Eingriff ins Eigentum, wie er nicht gerechtfertigt ist.“
Nach dem Wohnraumschutzgesetz müssen unter anderem technische Anlagen wie Aufzüge oder Klingelanlagen funktionieren, Gebäudehüllen dicht sein und genügend Tageslicht in Räume einfallen können. Die Kommunen sollen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Zudem soll die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen weiter eingeschränkt werden. Vier Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen.
„Wohngemeinnützigkeit“ findet keine Mehrheit
Auf Ablehnung stieß ein Antrag der SPD, welcher die Landesregierung auffordert, sich im Bundesrat für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einzusetzen. Diese könne „enorme Dienste“ für den sozialen Wohnungsbau leisten, sagte Hölck. „Die Abschaffung 1990 war eine der größten Fehlentscheidungen in der bundespolitischen Wohnungspolitik, die gemacht wurden – CDU/FDP-Wohnungspolitik eben.“
„Man sehe die Wohngemeinnützigkeit grundsätzlich positiv“, erwiderte Lasse Peterdotter (Grüne). Der SPD-Antrag komme jedoch verfrüht, denn es gäbe seitens des Bundes noch keine konkreten Pläne – beispielsweise über die Finanzierung. „Wir wissen also noch gar nicht, was die Landesregierung da unterstützen soll, daher kann ich das nicht befürworten.“
Ein Alternativantrag seiner Koalition wurde im Gegensatz zum Antrag der SPD angenommen – er fordert eine „Initiative eines Regelstandards für erleichtertes Bauen im sozialen Wohnungsbau“ und nennt Maßnahmen, die das Land bereits ergriffen hat, unter anderem ein Förderprogramm in Höhe von 414 Millionen Euro im letzten Jahr.
Der CDU-Abgeordnete Michel Deckmann hält eine Rede im Plenarsaaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Landtag, Sönke Ehlers