Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages starten einen Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni. In einem von SPD, CDU, Grünen und FDP unterschriebenen Antrag wird die EU als „Glücksfall“ bezeichnet. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag betont die besondere Bedeutung der Europawahl für die Zukunft der EU in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand“, heißt es weiter.
Der Wahlaufruf ist Teil einer großen europapolitischen Debatte, die mehrere, parteipolitische Anträge zum Stellenwert der EU sowie die von allen Fraktionen getragene Forderung nach mehr Minderheitenschutz als Grundlage hat. Außerdem wird seitens der SPD und des SSW ein Verbleib Schleswig-Holsteins in der Nordseekommission verlangt.
Jugend ab 16 darf wählen
In drei europapolitischen Grundsatzanträgen betonen die Fraktionen in unterschiedlichen Nuancen den Erfolgsgaranten eines demokratischen Europas, melden aber auch Reform- und Handlungsbedarfe an. So regt etwa Schwarz-Grün unter anderem ein sicherheitspolitisches Umdenken an, während die FDP eine wirtschafts- uns arbeitsmarktpolitische Weiterentwicklung fordert und SPD und SSW den Fokus auf soziale und gesellschaftliche Aspekte legen. Ferner empfiehlt der Europaausschuss die Kenntnisnahme des aktuellen Europaberichts. Ein Schwerpunkt der europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung bildete die Vorbereitung und Durchführung des Vorsitzes Schleswig-Holsteins in der Europaministerkonferenz, den Europaminister Werner Schwarz (CDU) zum 1. Juli 2023 für ein Jahr übernommen hat.
Bei der Europawahl sind insgesamt rund 2,52 Millionen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner am 9. Juni aufgerufen, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Erstmals dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige wählen. Deutschland stehen 96 der 720 Abgeordnetenplätze im Europaparlament zu. Um diese 96 Mandate bewerben sich 1413 Kandidatinnen und Kandidaten von 35 Parteien und politischen Vereinigungen. Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel von fünf Prozent. Bei der Europawahl 2019 reichten der schwächsten Partei bereits 240.000 Stimmen (rund 0,7 Prozent), um noch einen Sitz zu bekommen. Damals zogen aus Deutschland 14 Parteien und politische Vereinigungen ins Europaparlament ein.
SPD für Verbleib in der Nordseekommission
Schleswig-Holstein will sich nach einem Bericht der Tageszeitung „Kieler Nachrichten“ aus der Konferenz der Peripheren Küstenregionen (KPKR) und damit auch aus der Nordseekommission zurückziehen. „Die ursprünglich im Rahmen der KPKR angedachte EU-Nordseestrategie wird derzeit und in absehbarer Zeit von keinem EU-Mitgliedstaat verfolgt“, wird Europaminister Schwarz Anfang März in der Zeitung zur Begründung zitiert. Der Austritt spare jährlich 45.000 Euro. Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert dies und bringt das Thema in den Landtag ein.
In der Begründung des Antrags heißt es: „Die Nordseekooperation ist für Schleswig-Holstein von enormer Bedeutung für die anstehenden notwendigen Transformationsprozesse in Bereichen Klimaschutz, Wirtschaftsentwicklung und Industriepolitik, Schaffung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze, Ausbau der Erneuerbaren Energien, nachhaltiger (Schiffs-)verkehr, Hafenentwicklung und Fischerei.“
Nationale Minderheiten im Blick behalten
In einem weiteren der Debatte zugrundeliegenden Antrag ruft der SSW die EU-Kommission dazu auf, dass sie „ihre Verantwortung für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten in der EU anerkennt und wahrnimmt“. So erneuert die Vertretung der Dänen und Friesen im Landtag ihre Forderung nach der Ernennung einer Kommissarin oder eines Kommissars für nationale Minderheiten, der Errichtung einer EU-Institution für Regional- und Minderheitensprachen sowie für mehr Flexibilität bei der Aufnahme von Regional- und Minderheitensprachen als Amtssprachen in der EU. Eine Woche vor Beginn der Mai-Tagung schlossen sich CDU, Grüne und SPD dem Antrag an.
Ferner werden in dem Antrag der vier Fraktionen unter anderem Maßnahmen gegen Diskriminierung von nationalen Minderheiten, die Abschaffung des Geoblockings oder die Förderung der sozialen Gleichstellung und Inklusion von staatenlosen Minderheiten, wie etwa der Roma, genannt. „Obwohl die EU-Kommission behauptet, dass aktuelle Maßnahmen bereits den Schutz und die Förderung von Minderheiten umfassen, ist dies nicht ausreichend“, heißt es in der Begründung des zweiseitigen Antrags. Unter anderem gebe es keine regelmäßige Überprüfung, ob die zu den EU-Grundwerten zählenden Rechte von Angehörigen von Minderheiten eingehalten werden.
(Stand: März, April, Mai 2024)
Vorherige Debatten zum Thema Minderheiten und Europapolitik:
März 2024
Februar 2024
Vorlage Europabericht:
März 2024 (ohne Aussprache / ohne Meldung in plenum-online)
Infos zu Nordseekommission:
Website Landesregierung