Die Oppositionsfraktionen SSW und SPD wollen die Schuldenbremse etwas lösen und die Bundesregelung auf die Bundesländer übertragen. Beide Fraktionen geben in getrennten Anträge das Ziel aus, dass auch die Länder künftig strukturelle Kredite abhängig vom Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen können, so wie es der Bund bereits darf. Auf Bundesebene liegt die Marke bei 0,35 Prozent. Der SSW will eine Öffnung in Höhe von 0,15 Prozent des BIP und nennt die Bedingung, dass dabei „eine Investitionsquote im Landeshaushalt in Höhe von mindestens zehn Prozent eingeplant und nach Haushaltsabschluss auch erreicht wird“. Die Landesregierung wird aufgerufen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz auf den Weg zu bringen.
Der SSW folgert in seinem Antrag daraus: „Würde eine ähnliche Regelung wie die Bundesregelung zur Schuldenbremse auch für die Länder gelten, so würde es dem Land Schleswig-Holstein ermöglicht, Kredite in Höhe von bis zu rund 170 Millionen Euro aufzunehmen. „Wichtig ist, dass diese neue Option dann auch tatsächlich für Investitionen zum Erhalt unserer Infrastruktur genutzt wird und nicht für konsumtive Ausgaben und Wahlgeschenke“, sagte SSW-Fraktionschef Lars Harms bei der öffentlichen Vorstellung des Antrags Ende Januar.
Verantwortungsvoll und vorsorgend agieren
Auch die SPD fordert in einem später vorgelegten Antrag eine Weiterentwicklung der bestehenden verfassungsrechtlichen Schuldenbremse für Bund und Länder. Wie der SSW argumentieren die Sozialdemokraten damit, Spielraum für Zukunftsinvestitionen zu eröffnen. Der Schuldenstand müsse im Vergleich zur Wirtschaftsleistung bei der Neuverschuldung angemessener berücksichtigt werden können, heißt es weiter. Eine Neuverschuldung soll künftig in Höhe von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts möglich sein – sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene.
Zur Begründung führt die SPD an, dass die Schuldenbremse nicht zwischen volkswirtschaftlich rentablen Zukunftsinvestitionen und konsumtiven Ausgaben unterscheide. „Damit verhindert die verfassungsrechtliche Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form, dass der Staat verantwortungsvoll und vorsorgend agieren und dabei für zukünftige Entwicklungen Vorsorge schaffen kann. Notwendige Investitionen in die Zukunft des Landes werden verhindert und unnötig der Handlungsspielraum des Staates beschränkt.“
FDP nicht auf Kieler Oppositionslinie
Die FDP wiederum bekennt sich zur Schuldenbremse und verlangt in einem Alternativantrag von der Landesregierung sich im Rahmen der Finanzministerkonferenz für „ein planungssicheres und ökonomisch zielführendes Konjunkturbereinigungsverfahren“ stark zu machen. Die bestehenden Ausgabenspielräume und damit die politischen Maßnahmen müssten demnach anders priorisiert werden. Ein besonderer Fokus solle dabei auf Zukunftsinvestitionen liegen, „um einen weiteren Wertverzehr der Infrastruktur durch Investitionsstau zu verhindern“. Die FDP will dafür eine Investitionsquote von zwölf Prozent des Haushalts in der Landesverfassung verankert sehen.
(Stand: 19. Februar 2024)
Vorherige Debatten zum Thema:
Januar 2024 (Haushalt 1. Lesung)
November 2023 (BVerfG-Urteil)