Die Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Flüchtlinge rückt näher. Damit sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nicht mehr als Bargeld. Ende Januar einigten sich 14 von 16 Bundesländer auf ein gemeinsames Vergabeverfahren, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Die FDP-Fraktion im Kieler Landtag begrüßt diesen Beschluss. „Die Einführung einer Bezahlkarte war überfällig“, heißt es in einem vorliegenden Antrag. Es sei sicherzustellen, so die Liberalen, dass bei der Einführung in Schleswig-Holstein keine Bargeldauszahlung über die Karte möglich ist und keine Transaktionen, insbesondere ins Ausland, vorgenommen werden können.
Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen, damit ein Anreiz für illegale Migration entfällt. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen, etwa Sperren für Glücksspielaktivitäten, soll jedes Land selbst bestimmen. Laut aktueller Rechtsprechung müsse jedem Leistungsbezieher ein Teil des Geldes bar ausgezahlt werden. Die Bezahlkarte soll keine Kontobindung haben, aber nicht im Ausland verwendet werden dürfen.
Meinungsverschiedenheit in Berlin
Aktuell ist am Wochenende eine Meinungsverschiedenheit innerhalb der Berliner Koalition ausgebrochen. SPD und FDP haben sich im Sinne einer Formulierungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Grünen-Politiker aus dem Bundestag hatten dagegen erklärt, dass sie dafür keine Notwendigkeit sehen. Die Länder hätten alle rechtlichen Möglichkeiten, die sie bräuchten, um die Karte einzuführen.
Für mehrere Hunderte Flüchtlinge in Thüringen ist eine Bezahlkarte bereits Alltag. Dort haben zwei Landkreise schon im Dezember Modellversuche gestartet. Die erste Resonanz ist aus Sicht der Verantwortlichen positiv: Die Umstellung habe problemlos geklappt und werde weitgehend akzeptiert, hieß es. Beide Landkreise berichteten aber auch von Menschen, die nach Einführung der Karte ausgereist seien. Der Flüchtlingsrat in Thüringen übte dagegen deutliche Kritik. So könne zwar in Supermärkten bezahlt werden, beim Friseur, in kleineren Geschäften oder beim Erwerb eines Deutschlandtickets gebe es aber Probleme. Die Organisation Pro Asyl nannte die Bezahlkarte ein „Diskriminierungsinstrument“.
„Diskriminierungsfrei wie irgend möglich“
Asylbewerber erhalten bislang gesetzlich festgelegte Regelleistungen und darüber hinaus besondere Unterstützung etwa im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft. Ende 2022 hatten rund 482.300 Menschen nach Angaben des Statistischen Bundesamts Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen, Zahlen für 2023 liegen bisher nicht vor.
In seinem Alternativantrag fordert der SSW, die Einführung der Karte müsse „so diskriminierungsfrei wie irgend möglich erfolgen“ und „einen flexiblen und restriktionsfreien Umgang der Nutzerinnen und Nutzer sicherstellen“. So solle es unter anderem ermöglicht werden Geld am Automaten nach eigenem Ermessen und ohne regionale Begrenzungen abzuheben, Gebühren sollten bei der Nutzung nicht anfallen und keine Artikel vom Kauf ausgeschlossen werden.
(Stand:20. Februar 2024)
Vorherige Debatte zum Thema:
Oktober 2023