Spaziergänger mit Hunden sind am Schönberger Strand an der Ostsee am Strandabschnitt ´Brasilien´ unterwegs.
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Foto: dpa, Christian Charisius
Die FDP-Fraktion beantragt, im Landtag eine Enquete-Kommission „Zukunftsaufgabe Ostseeschutz“ einzusetzen. Die Liberalen sehen dies als Alternative zum Konsultationsprozess des Umweltministeriums, in dem es um die Errichtung eines Nationalparks Ostsee ging. Dieser Prozess sei „offenkundig gescheitert“, erklärt die FDP, die den Nationalpark ablehnt.
Zuletzt habe es ein breites Bekenntnis aller Beteiligten zu einem besseren Ostseeschutz gegeben, so die FDP. Dieser „Schwung und Willen“ solle für eine „breite, transparente Diskussion unter Einbindung von Wissenschaft und Praxis“ genutzt werden. Ostseeschutz sei kein reines Regierungshandeln, auch der Landtag habe „ein gewichtiges Wort mitzureden und entsprechende Entscheidungsbefugnisse“. Die Enquete-Kommission soll dem Antrag zufolge aus neun Mitgliedern bestehen, von denen die CDU drei, die Grünen und die SPD jeweils zwei sowie FDP und SSW jeweils eines benennen sollen. Nach Vorstellung der FDP soll es einen Austausch mit der maritimen Wirtschaft, dem Tourismus, der Bundeswehr, dem Wassersport, der Landwirtschaft, den Naturschutzverbänden und der meereswissenschaftlichen Forschung geben.
Zustimmung von 18 Abgeordneten erforderlich
„Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ kann der Landtag laut Geschäftsordnung Enquete-Kommissionen (vom französischen Wort enquete, „Untersuchung“) einsetzen. Dies sind überfraktionelle Arbeitsgruppen, die langfristige Fragestellungen bearbeiten sollen, in denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale oder ethische Aspekte abgewogen werden müssen. Um eine solche Kommission einzurichten, ist die Zustimmung eines Viertels des Landtages, also von 18 Abgeordneten, erforderlich. Die FDP-Fraktion hat fünf Sitze.
Enquete-Kommissionen bestehen aus Landtagsabgeordneten, aber auch externe Sachverständige können zu Mitgliedern berufen werden. Die Kommission erstellt einen Bericht, der im Parlament diskutiert wird. Neben ihren regulären Sitzungen nimmt die Kommission auch öffentliche und nicht-öffentliche Anhörungen mit auswärtigen Sachverständigen und Vertretern von Behörden vor. Zuletzt hat der Landtag im Jahr 2010 eine solche Kommission eingerichtet, die die „Chancen einer verstärkten norddeutschen Kooperation“ ausgelotet hat. Die Arbeit dieser Kommission dauerte zwei Jahre.