Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Michael August
Der SSW will den Schutz vor Diskriminierung gesetzlich verankern. Die jüngsten antisemitischen Anfeindungen auf Schleswig-Holsteins Schulhöfen zeigten, „dass unsere gesetzlichen Regelungen auf Landesebene nicht ausreichen“, sagte der Abgeordnete Christian Dirschauer. So regele das Allgemeine Gleichstellungsgesetz des Bundes zwar den privaten Bereich und die Arbeitswelt, aber nicht den öffentlich-rechtlichen Raum – etwa die Schule. Dirschauer verwies auf ein ähnliches Gesetz des Landes Berlin, das keine Klagewelle angestoßen, sondern vielfach Schlichtung und Interessenausgleich bewirkt habe. Die anderen Fraktionen unterstützten das Ziel, äußerten aber auch Zweifel, ob ein neues Gesetz nötig sei.
Laut dem SSW-Entwurf soll kein Mensch „auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status“ diskriminiert werden dürfen. „Wesentliche Defizite sind in unserem Land nicht bekannt“, kommentierte Werner Kalinka (CDU). Es sei in den anstehenden Beratungen im Sozial- sowie im Innen- und Rechtsausschuss zu prüfen, „ob es einen Handlungsbedarf für ein Gesetz gibt“, zumal Mehrarbeit für die Verwaltung zu erwarten sei.
Grüne offener als Koalitionspartner
„Haben wir Anhaltspunkte dafür, dass die Landesbediensteten und die kommunalen Bediensteten vermehrt oder im starken Maße diskriminieren?“, fragte Bernd Buchholz (FDP). Seine Schlussfolgerung: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Die Grünen begrüßten eine gesetzliche Regelung, so Sozialministerin Aminata Touré, aber die CDU habe sich in den Koalitionsverhandlungen dagegen ausgesprochen. Stattdessen gebe es aber bereits den Aktionsplan gegen Rassismus, den Schutz der nationalen Minderheiten in der Landesverfassung oder das Integrations- und Teilhabegesetz.
„Wir leben in einer Zeit, wo die Konfrontationen immer härter werden, und wo Hass und Hetze an der Tagesordnung sind“, stellte Eka von Kalben (Grüne) fest. Daher stünde Schleswig-Holstein ein solches Gesetz „gut zu Gesicht“. Auch Beate Raudies (SPD) bekannte „mehr als Sympathie“ für den Vorstoß. Zwar enthalte das Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot, aber dies müsse gesetzlich konkretisiert werden.