Die Landesregierung will den Wolf ins Jagdrecht des Landes aufnehmen. Das Töten der streng geschützten Tiere soll allerdings nur unter Beachtung enger Kriterien möglich sein. „Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) Ende Juni, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen hatte.
Das bedeutet, sollte der Landtag den Gesetzentwurf verabschieden: Jäger dürfen auffällige, gefährliche Wölfe schießen. Sie brauchen allerdings für jeden Einzelfall eine behördliche Genehmigung. Diesen Weg ist bereits Niedersachsen gegangen. Auch der Umgang mit schwerverletzten Wölfen soll im Jagdgesetz neu geregelt werden. Aus Tierschutzgründen werde Jagenden schnelleres Handeln ermöglicht, sagte Minister Schwarz. Außerdem sollen mit dem vorliegenden Änderungsentwurf Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt werden. Das Landwirtschaftsministerium verspricht sich davon, dass die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann.
Rudel im Segeberger Forst heimisch
Angesichts der Zunahme der Attacken von Wölfen auf Nutz- und Wildtiere, wie Schafe oder Rehe, fordern Bauern und Schäfer schon seit langem, die Tiere zu bejagen. Seit 1820 galt der Wolf in Schleswig-Holstein als ausgerottet – im Jahr 2007 trat er im Land zwischen den Meeren jedoch wieder auf. Die allermeisten der rund 50 bis zum Herbst vergangenen Jahres gezählten Tiere streiften aber nur kurz durch den Norden und verließen Schleswig-Holstein nach wenigen Wochen wieder. 750 Nutz- und Wildtiere sollen in den letzten Jahren bei 323 Wolfsattacken umgekommen sein.
Aktuell ist Mitte Mai im Segeberger Forst ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Fotofallen lichteten dort die Wölfin „GW2656f“ mit deutlich sichtbarem Gesäuge ab. Zudem wurden im Sachsenwald und in der Region Kalübbe Wölfe als resident eingestuft. Das bedeutet, dass sich die Tiere dort mindestens ein halbes Jahr aufhalten.
(Stand: 10. Juli 2023)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2022