Zwei Wölfe im Wildpark Eekholt
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Schleswig-Holsteins Jäger sollen auffällige und gefährliche Wölfe künftig schießen dürfen – in Ausnahmefällen und nach behördlicher Genehmigung. Die Koalition will das unter Naturschutz stehende Raubtier ins Landesjagdgesetz aufnehmen, es soll allerdings eine ganzjährige Schonzeit gelten. Nach der ersten Lesung berät nun der Umwelt- und Agrarausschuss.
„Wir schaffen Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger“, so Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU): „Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich dadurch nichts.“ Nutztierhalter müssten weiter „für einen aktiven Schutz ihrer Tiere sorgen“, betonte der Minister. Das unterstrich auch Dirk Kock-Rohwer (Grüne): Es werde auch künftig eine „Koexistenz von Jagd- und Nutztieren, von Weidetieren und Wölfen“ geben.
„Gut gelungen“ / „überflüssig“
Oliver Kumbartzky (FDP) hielt den Gesetzentwurf für „wirklich gut gelungen“, Sandra Redmann (SPD) stufte ihn hingegen als überflüssig ein: „Wo gab es denn überhaupt Probleme?“ Fast 200 Jahre lang hatte kein Wolf mehr in Schleswig-Holstein gelebt, bevor im Jahr 2007 ein erstes zugewandertes Tier nachgewiesen wurde. Der erste Nachwuchs wurde in diesem Jahr im Segeberger Forst von einer Fotofalle aufgenommen.
Der SSW-Abgeordnete Christian Dirschauer sagte: „Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld zwischen Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie den berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht.
Der CDU-Abgeordnete Hauke Göttsch hälte eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Michael August
Nachtsichtgeräte erlauben
Ein weiterer Punkt in dem Entwurf: Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf sollen auch Nachtsichtgeräte bei der Jagd nach sogenanntem Haarraubwild erlaubt werden. Das Landwirtschaftsministerium verspricht sich davon, dass die Effizienz in der Bejagung von invasiven Arten wie Waschbär, Marderhund und Nutria weiter gesteigert werden kann.