Das Justizministerium will das erste Staatsexamen im Fach Jura verschärfen. Dagegen regt sich Protest bei SPD und FDP und auch bei den Studenten. Die Jura-Fachschaft der Kieler Uni hat eine öffentliche Petition gestartet, die binnen vier Wochen rund 2.700 Unterstützer gefunden hat. Am Tag vor der Plenarsitzung tragen die Studenten ihr Anliegen im Petitionsausschuss öffentlich vor. Zuvor hatte auch schon der Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung angesetzt.
Die Streitpunkte: In der Juristenausbildungsverordnung (JAVO) soll eine zusätzliche Strafrechtsklausur verankert werden. Damit müssten sieben statt bisher sechs Klausuren innerhalb von zehn Tagen geschrieben werden – jede mit einer Dauer von fünf Stunden. Der bislang übliche Ruhetag nach jeweils zwei Prüfungstagen würde dann entfallen. Zudem soll der Prüfungsstoff ausgeweitet werden. Die Fachschaft spricht von einem „Horror-Examen“ und vom „härtesten Examen Deutschlands“.
Opposition sieht enorme Belastung
SPD und FDP springen den Studenten zur Seite. Die Sozialdemokraten sprechen von einer „enormen psychischen und physischen Belastung“, die den Prüflingen künftig bevorstehe, und befürchten einen „Nachteil unseres Landes im Wettbewerb um Nachwuchskräfte“, wenn Schleswig-Holstein seine Anforderungen im Bundesvergleich verschärft.
Die FDP bemängelt eine „drastische und überzogene Ausweitung des Pflichtstoffkatalogs“ und die geplante Einführung einer „zusätzlichen und überflüssigen Strafrechtsklausur“. Die Liberalen fordern eine „grundsätzlich Reform“ der Jura-Prüfung. Die Klausuren dürften nicht länger gebündelt am Ende des mindestens vierjährigen Studiums stehen, sondern müssten, wie in anderen Fächern üblich, über den gesamten Zeitraum verteilt werden.
Sorge um Qualität des Nachwuchses
Das Justizministerium begründet die Reform der JAVO mit einer angepeilten „Sicherung der Qualität des juristischen Nachwuchses“. Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen seien zuletzt „nicht zufriedenstellend“ gewesen. So gebe es eine „seit Jahren beobachtete Fehlentwicklung im Bereich der strafrechtlichen Kompetenzen der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten“. Die Neufassung beruhe auf einem Beschluss der Justizministerkonferenz.
(Stand: 10. Juli 2023)