Ein Polizeibeamter löst die Hand eines Klima-Aktivisten vom Asphalt an einem großen Platz in Berlin.
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Foto: dpa, Kay Nietfeld
Klima-Aktivisten, die aus Protest Straßen blockieren, werden in Schleswig-Holstein bislang nicht für die dadurch nötigen Polizeieinsätze zur Kasse gebeten. Das könnte sich aber ändern. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kündigte an, eine Kostenpflicht für die Anwendung des „unmittelbaren Zwangs“ zu prüfen. Die FDP hält es bereits jetzt für rechtlich möglich, „Klima-Klebern“ eine Gebühr in Rechnung zu stellen, wenn die Polizei sie vom Asphalt löst und wegträgt.
Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Michael August
Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz verwies auf das Landesverwaltungsgesetz und die Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung. Das Wegtragen stelle eine kurzfristige „Ingewahrsamnahme“ dar, so Buchholz. Hierfür kann eine Gebühr von 63 Euro pro Stunde und pro Mitarbeiter erhoben werden. Zudem sei der Tatbestand der Nötigung erfüllt: „Wer das Demonstrationsrecht überschreitet und wer meint, dass seine Ziele so hehr und so moralisch sind, dass er sich über das Recht hinwegsetzen darf, der wird zum Straftäter.“ Buchholz merkte an, dass zehn andere Bundesländer in solchen Fällen Gebühren erheben. In Schleswig-Holstein gab es bis Ende April sechs Klebe-Aktionen der Gruppe „Letzte Generation, drei in Kiel, zwei in Flensburg und eine in Lübeck.
Grüne betonnen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Der Grünen-Abgeordnete Jan Kürschner hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Michael August
Die FDP habe ein „äußerst fragwürdiges Freiheitsverständnis und Rechtsstaatsverständnis“, erwiderte der Grünen-Abgeordnete Jan Kürschner. Er verwies auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Für Kundgebungen dürften grundsätzlich keine Kosten erhoben werden: „Wer soll noch an Demonstrationen teilnehmen, wenn er nachher für den Polizeieinsatz zahlen muss?“ Auch die Innenministerin äußerte eine andere Rechtsauffassung als die FDP: „Das Wegtragen ist keine Ingewahrsamnahme.“ In Schleswig-Holstein gebe es derzeit andere rechtliche Grundlagen als in anderen Ländern. Über eine Verschärfung „kann man reden“, so Sütterlin-Waack.
Es sei „bedauerlich und falsch“, dass das schleswig-holsteinische Recht derzeit eine Kostenbeteiligung der Klima-Aktivisten nicht erlaube, sagte Tim Brockmann (CDU): „Wir brauchen eine Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen.“ Es sei „nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt lahmzulegen“.
Im Innen- und Rechtsausschuss wird weiter beraten
Niclas Dürbrook (SPD) wies darauf hin, dass Gerichte die Klima-Aktionen sehr unterschiedlich beurteilten. Die Liste reiche von Haftstrafen bis zur Einstellung des Verfahrens. Bei einer Rechtsänderung dürfe es keine Sonderbehandlung für die „Letzte Generation“ geben – „weder in die eine noch in die andere Richtung“. Lars Harms (SSW) rief zur Gelassenheit auf: „Demonstrationen kosten Geld, aber das muss eine Demokratie aushalten.“ Er sah „keinen Änderungsbedarf“ an der aktuellen Rechtslage.
Der Innen- und Rechtsausschuss berät das Thema weiter.
Der CDU-Abgeordnete Tim Brockmann hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
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Foto: Michael August