Eine Vorstandsvorsitzende steht vor einer Pressekonferenz mit mehreren männlichen Vorstandskollegen zusammen.
©
Foto: dpa, Oliver Berg
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzengremien von öffentlichen Unternehmen und Sparkassen soll vorangebracht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, den der Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD beschlossen hat. Derzeit liegt der Frauenanteil in den Landesunternehmen insgesamt bei 34,6 Prozent. Von den 143 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein sind nach Zahlen aus dem Finanzministerium 31 weiblich (Stand: 31. Dezember 2021). Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent.
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
©
Foto: Thomas Eisenkrätzer
Künftig müssen Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die Verwaltungsräte der Sparkassen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden. Derzeit gebe es bei diesem Thema noch „reichlich Luft nach oben“, so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne): „Es braucht gesetzliche Grundlagen, sonst ändert sich wenig oder nichts.“ Die SPD stimmte zu, trotz rechtlicher Bedenken. Die Abgeordnete Beate Raudies sprach von einem Gesetz, „dessen Regelung niemand versteht“, und „das vor Gericht keinen Bestand haben wird“. Aber es gelte: „Die SPD steht seit 160 Jahren für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Alles, was hilft, um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen wir.“
Freiwilligkeit und „weiche Regelungen“ reichen nicht
Der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
©
Foto: Michael August
Das Gesetz biete eine „praxisorientierte Lösung“, betonte Ole Plambeck (CDU). Das Prinzip der „Bestenauslese“ bei der Besetzung öffentlicher Ämter bleibe bestehen. Nun werde der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und der Landesverfassung konkret umgesetzt, unterstrich Oliver Brandt (Grüne). Die Neuregelung sei „überfällig“, denn Freiwilligkeit und „weiche Regelungen“ reichten nicht aus. Zwar entsendet das Land bereits seine Vertreter in diesen Gremien geschlechterparitätisch. Andere Körperschaften tun dies jedoch nicht.
Annabell Krämer begründete das Nein der FDP damit, dass das Gesetz „handwerklicher Murks“ sei. Es enthalte „kuriose Absurditäten“. So müssten in einigen Bewerbungsverfahren auch Männer eingeladen werden, auch wenn klar sei, dass die Stelle an eine Frau gehen müsse. Die siegreiche Kandidatin hätte dann „immer das Stigma der Quotenfrau“. Der SSW enthielt sich. Lars Harms (SSW) verwies darauf, dass das Kreditwesengesetz des Bundes die Gremienbesetzung in den Sparkassen festlege – an dieser Stelle habe das Land keine Regelungskompetenz. Er kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative an, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
©
Foto: Thomas Eisenkrätzer