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11. Mai 2023 – Mai-Plenum

Land will mehr Frauen in die Führungsetagen bringen

Frauen sind in den Führungsetagen von Unternehmen mit Landesbeteiligung und Sparkassen in der Minderheit. Künftig müssen Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden. 

Eine Vorstandsvorsitzende steht vor einer Pressekonferenz mit mehreren männlichen Vorstandskollegen zusammen.
Eine Vorstandsvorsitzende steht vor einer Pressekonferenz mit mehreren männlichen Vorstandskollegen zusammen.
© Foto: dpa, Oliver Berg

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzengremien von öffentlichen Unternehmen und Sparkassen soll vorangebracht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, den der Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und SPD beschlossen hat. Derzeit liegt der Frauenanteil in den Landesunternehmen insgesamt bei 34,6 Prozent. Von den 143 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein sind nach Zahlen aus dem Finanzministerium 31 weiblich (Stand: 31. Dezember 2021). Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
© Foto: Thomas Eisenkrätzer

Künftig müssen Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die Verwaltungsräte der Sparkassen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden. Derzeit gebe es bei diesem Thema noch „reichlich Luft nach oben“, so Finanzministerin Monika Heinold (Grüne): „Es braucht gesetzliche Grundlagen, sonst ändert sich wenig oder nichts.“ Die SPD stimmte zu, trotz rechtlicher Bedenken. Die Abgeordnete Beate Raudies sprach von einem Gesetz, „dessen Regelung niemand versteht“, und „das vor Gericht keinen Bestand haben wird“. Aber es gelte: „Die SPD steht seit 160 Jahren für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Alles, was hilft, um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen wir.“

Freiwilligkeit und „weiche Regelungen“ reichen nicht

Der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Der CDU-Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
© Foto: Michael August

Das Gesetz biete eine „praxisorientierte Lösung“, betonte Ole Plambeck (CDU). Das Prinzip der „Bestenauslese“ bei der Besetzung öffentlicher Ämter bleibe bestehen. Nun werde der Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes und der Landesverfassung konkret umgesetzt, unterstrich Oliver Brandt (Grüne). Die Neuregelung sei „überfällig“, denn Freiwilligkeit und „weiche Regelungen“ reichten nicht aus. Zwar entsendet das Land bereits seine Vertreter in diesen Gremien geschlechterparitätisch. Andere Körperschaften tun dies jedoch nicht.

Annabell Krämer begründete das Nein der FDP damit, dass das Gesetz „handwerklicher Murks“ sei. Es enthalte „kuriose Absurditäten“. So müssten in einigen Bewerbungsverfahren auch Männer eingeladen werden, auch wenn klar sei, dass die Stelle an eine Frau gehen müsse. Die siegreiche Kandidatin hätte dann „immer das Stigma der Quotenfrau“. Der SSW enthielt sich. Lars Harms (SSW) verwies darauf, dass das Kreditwesengesetz des Bundes die Gremienbesetzung in den Sparkassen festlege – an dieser Stelle habe das Land keine Regelungskompetenz. Er kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative an, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
© Foto: Thomas Eisenkrätzer

Die Landesregierung will die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzengremien von öffentlichen Unternehmen und Sparkassen vorantreiben. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, den der Landtag nun abschließend berät. Eine Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses steht noch aus. Laut dem Entwurf müssen künftig Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die Verwaltungsräte der Sparkassen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.

Aktuell gebe es in diesem Bereich noch ein Ungleichgewicht, so das Finanzministerium. Zwar entsende das Land seine Vertreter in diesen Gremien inzwischen geschlechterparitätisch. Andere Körperschaften täten dies jedoch nicht. Insgesamt liege der Frauenanteil in den Landesunternehmen lediglich bei 34,6 Prozent. Von den 143 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein sind demnach 31 weiblich (Stand: 31. Dezember 2021). Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Sparkassen liegen zwischen acht und 40 Prozent.

FDP: „Falsch verstandene Frauenförderung“

In den Anhörungen des Innen- und Rechtsausschusses wurden rechtliche Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Die FDP hat den Entwurf als „handwerklich schlecht gemacht“ und „verfassungsrechtlich bedenklich“ beurteilt. Die Landesregierung verfahre nach dem Motto „Geschlecht schlägt Expertise“. Die Bestenauslese spiele keine Rolle mehr. Eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, sei „falsch verstandene Frauenförderung“.

Die SPD weist mit Blick auf die Sparkassen darauf hin, dass „das Land noch nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich besitzt“, da der Bund mit dem Kreditwesengesetz eine abschließende Regelung getroffen habe. „Wir halten die bestehenden, bundeseinheitlichen Regelungen für vollkommen ausreichend“, betonen die Sozialdemokraten.

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 10/677
(Ausschussüberweisung am 24. Februar 2023)
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 10/929

Änderungsantrag der Fraktion von CDU und Grünen – Drucksache 10/1007