Die Landesregierung will die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzengremien von öffentlichen Unternehmen und Sparkassen vorantreiben. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, den der Landtag nun abschließend berät. Eine Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses steht noch aus. Laut dem Entwurf müssen künftig Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die Verwaltungsräte der Sparkassen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.
Aktuell gebe es in diesem Bereich noch ein Ungleichgewicht, so das Finanzministerium. Zwar entsende das Land seine Vertreter in diesen Gremien inzwischen geschlechterparitätisch. Andere Körperschaften täten dies jedoch nicht. Insgesamt liege der Frauenanteil in den Landesunternehmen lediglich bei 34,6 Prozent. Von den 143 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein sind demnach 31 weiblich (Stand: 31. Dezember 2021). Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Sparkassen liegen zwischen acht und 40 Prozent.
FDP: „Falsch verstandene Frauenförderung“
In den Anhörungen des Innen- und Rechtsausschusses wurden rechtliche Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Die FDP hat den Entwurf als „handwerklich schlecht gemacht“ und „verfassungsrechtlich bedenklich“ beurteilt. Die Landesregierung verfahre nach dem Motto „Geschlecht schlägt Expertise“. Die Bestenauslese spiele keine Rolle mehr. Eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, sei „falsch verstandene Frauenförderung“.
Die SPD weist mit Blick auf die Sparkassen darauf hin, dass „das Land noch nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich besitzt“, da der Bund mit dem Kreditwesengesetz eine abschließende Regelung getroffen habe. „Wir halten die bestehenden, bundeseinheitlichen Regelungen für vollkommen ausreichend“, betonen die Sozialdemokraten.