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22. Februar 2023 – Februar-Plenum

Pendler: Keine Steuerentlastung ab dem ersten Kilometer

Die Berliner Ampel will die Pendlerpauschale überarbeiten. Dabei müssen Arbeitnehmer deutlich entlastet werden, fordern FDP und SSW in Kiel. Ihr Antrag findet jedoch keine Mehrheit.

Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Die FDP-Abgeordnete Annabell Krämer hält eine Rede im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
© Foto: Michael August

Liberale und SSW in Schleswig-Holstein haben vergeblich die Forderung an den Bund auf den Weg bringen wollen, die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer in einer Höhe von „mindestens 38 Cent pro Kilometer“ zu gewähren. CDU und Grüne lehnten dies ab. Redner der Oppositionsfraktionen wiesen darauf hin, dass Arbeitnehmer und Selbständige für die ersten 20 Kilometer des Arbeitsweges derzeit lediglich 35 Cent des Arbeitswegs von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Erst ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 38 Cent.

Diese steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 km sei „völlig willkürlich“, so Annabell Krämer (FDP). Schleswig-Holstein sei ein Flächenland, und viele Menschen hätten eine weiten Fahrt zur Arbeit. „Wir sind ein Pendlerland“, betonte auch Lars Harms (SSW), und das Pendeln koste zurzeit „richtig Kohle“. Beate Raudies (SPD) unterstützte diesen Kurs. Viele Menschen seien auf das Auto angewiesen, denn das Land sei weit entfernt von einem flächendeckenden ÖPNV.

CDU und Grüne befürchten mehr Verkehr

Die Koalition sprach sich in einem eigenen Antrag dafür aus, bei der anstehenden Reform „soziale und ökologische Belange der Mobilität besser zu berücksichtigen“. Eine Anhebung auf 38 Cent sei „derzeit nicht gerechtfertigt“, sagte Oliver Brandt (Grüne). Denn das würde Anreize für lange Arbeitswege setzen und den „Trend zu mehr Verkehr“ fördern. Stattdessen solle der Staat Home-Office und Co-Working Spaces fördern.

Die Koalition fordert zudem, die sogenannte Mobilitätsprämie auszuweiten. Diese Prämie wurde 2021 im Rahmen der Corona-Entlastung eingeführt. Von ihr profitieren Geringverdiener, sie erhalten ab dem 21. Kilometer einen Aufschlag von 14 Prozent, also derzeit 5,3 Cent, auf die Pendlerpauschale. Es sei „sozialpolitisch richtig, die Menschen in Betracht zu ziehen, die wenig Einkommen haben und die von den Kostensteigerungen besonders betroffen sind“, so Ole Plambeck (CDU).

Der schwarz-grüne Antrag, der auch die Unterstützung von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) fand, wurde mit Koalitionsmehrheit angenommen.

Angesichts stark gestiegener Kosten verlangen FDP- und SSW-Fraktion im Kieler Landtag eine Verlängerung und Anhebung der Pendlerpauschale auf mindestens 38 Cent pro Kilometer. Sie soll ab dem ersten Kilometer unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte gezahlt werden. Das heißt: Auch Pendlerinnen und Pendler mit einem täglichen Arbeitsweg von unter 21 Kilometern, die bisher leer ausgehen, sollen künftig berücksichtigt werden. Hierfür soll sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen.

Liberale und SSW-Politiker ziehen bei der Begründung des Antrags nicht nur Preissteigerungen für Sprit, bei der Anschaffung und Unterhalt von Kraftfahrzeugen heran. „Auch wer seinen Arbeitsweg mit dem öffentlichen Nahverkehr oder mit dem Rad zurücklegt, hat seit Jahren erhebliche Kostensteigerungen zu tragen“, heißt es in dem Papier. Zudem müsse die erhöhte Pendlerpauschale, die bisher nur bis 2026 gelten soll, entfristet werden. „Die inflationsbedingt gestiegenen Preise werden kaum wieder das Vorkrisenniveau erreichen“, sagte die Finanzpolitikerin der FDP-Fraktion, Annabell Krämer, bei Vorstellung des Antrags Mitte Januar. Eine Entspannung der Preise auf den Energiemärkten sei nicht abzusehen.

(Stand: 23. Januar 2023)

Antrag

Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ab dem ersten zurückgelegten Kilometer
Antrag der Fraktionen von FDP und SSW ‒ Drucksache 20/576(neu)
Alternativantrag der Fraktion von CDU und Grünen ‒ Drucksache 20/742