Am Tag der Internationalen Gewalt sind erneut die Frauenhäuser Thema im Landtag. Die SPD reicht dabei einen identischen Antrag wie im September 2021 ein mit der Kernforderung, mehr Plätze in Frauenhäusern zu schaffen. Damals wurde der Vorstoß von der Jamaika-Koalition und der AfD abgelehnt. Dieses Mal wird ein Antrag der regierungstragenden Fraktionen mitdiskutiert. Um Gewalt gegen Frauen strukturell zu bekämpfen, fordern CDU und Grüne ein „Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt“. Einig sind sich SPD, CDU und Grüne, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag sich gegen jegliche Gewalt gegenüber Frauen bekennt und die Istanbul-Konvention konsequent umsetzt.
Die Sozialdemokraten listen erneut in sieben Stichpunkten auf, wie aus ihrer Sicht „das Angebot für hilfebedürftige Frauen und deren Kinder flächendeckend und bedarfsgerecht“ ausgestaltet werden solle. So fordern die Sozialdemokraten, dass die Miet- und Betriebskosten der Frauenhäuser „vollumfänglich“ vom Land übernommen werden und die Zahl der Frauenhausplätze nach den Empfehlungen einer Bedarfsanalyse ausgebaut wird. Notwendig sei auch ein Ausbau der Frauenberatungsstellen, vor allem auf dem Land. Weitere Forderungen nennt die SPD zu Personalschlüssel, Präventionsarbeit und „inklusiveren Zugangsmöglichkeiten“.
16 Frauenhäuser mit 362 Betten
Nach Angaben des Gleichstellungsministeriums gibt es im Norden derzeit 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen, die vom Ministerium gefördert werden. Außerdem hat das Land 24 weitere Schutzplätze in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (zwölf je Kreis) bewilligt. Die neuen Frauenhäuser hierfür sind derzeit in Planung. Weitere 29 Plätze stehen auf Eigeninitiative von Kreisen und Städten bereit. Seit dem laufenden Jahr stehen rund 8,2 Millionen Euro für Frauenfacheinrichtungen bereit, die in dem kommenden Jahr jeweils um 2,5 Prozent erhöht werden sollen.
Am 1. Februar dieses Jahres ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden.
(Stand: 21. November 2022)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2021