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30. Juni 2022 – Juni-Plenum

Mehrheit steht: Schutz­gesetz soll Mieter schützen

Im Grundsatz sind sich vier der fünf Landtagsfraktionen einig: Kommunen müssen ein Handwerkzeug haben, um Vermietern, die Wohnungen vernachlässigen, das Handwerk zu legen. Die FDP sieht „massive Eigentumseingriffe“.

Fassade eines Kieler Altbauhauses mit Mietwohnungen.
Fassade eines Kieler Altbauhauses mit Mietwohnungen.
© Foto: dpa, Frank Molter

Über Wochen feuchte Wände, kein Strom oder verstopfte Toiletten: Solche Zustände in Wohnungen in Schleswig-Holstein soll es künftig nicht mehr geben. Schutz für Mieter soll ein Wohnraumschutzgesetz bringen. Ein von der SPD vorgelegter Gesetzentwurf wurde im Grundsatz auch von CDU, Grünen und SSW befürwortet. Für die schwarz-grüne Landesregierung kündigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) jedoch einen eigenen Gesetzentwurf an. Nur die FDP äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

SPD: Situation in Hölk-Hochhäusern katastrophal

Wohnungen seien „keine Verschiebemasse in irgendwelchen Excel-Tabellen“, sondern Mittelpunkt von Familien. Daher verdienten sie schnell besonderen Schutz, begründete Oppositionsführer Thomas Losse-Müller (SPD) den Gesetzentwurf seiner Fraktion und nannte die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe Beispiel für Schrott-Immobilien. „Der Schutz von Mieterinnen und Mietern duldet keinen Aufschub“, erklärte er. Kommunen müssten mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, Vermieter zu Sanierungen zu zwingen und Zweckentfremdungen von Wohnungen entgegenzuwirken.

Die SPD renne bei dem Thema „offene Türen“ bei der CDU ein, erklärte Michel Deckmann (CDU). Allerdings müsse man bei einem neuen Gesetz „auch die Kommunen mitnehmen“ und dürfe denjenigen, die vernünftigen Wohnraum anbieten „keine Knüppel zwischen die Beine werfen“. Ähnlich äußerte sich Anna Langsch (Grüne): „Im Ziel sind wir uns einig.“ Und Lars Harms (SSW) betonte, die Kommunen bräuchten Mittel, um „gegen schwarze Schafe“ vorzugehen.

Ministerin will Kommunen keine Pflichten aufbürden

Bernd Buchholz (FDP) sprach hingegen von „massiven Eigentumseingriffen“. Wer hier ansetze, habe die Erforderlichkeit dafür nachzuweisen. „Und für so ein Landesgesetz „reichen zwei, drei Häuser in Bad Oldesloe nicht aus“. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) wischte das beiseite. Sie erklärte, das von der Landesregierung geplante Gesetz müsse „als Chance für Kommunen“ ausgestaltet werden und dürfe keine weiteren Pflichten aufbürden. „Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und Schwerpunkt unserer Regierungsarbeit“, sagte sie.

Der Innen- und Rechtsausschuss berät den Entwurf weiter.

Städte und Gemeinden sollen Vermieter bei Androhung von Bußgeldern dazu zwingen können, notwendige Reparaturen in Mietwohnungen durchzuführen. So sollen Mieter besser vor einer Verwahrlosung der von ihnen bewohnten Wohnung geschützt werden. Dies sieht der Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vor, den die SPD-Fraktion Mitte Juni vorgelegt hat. Das angeregte Wohnraumschutzgesetz sieht Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen vor, wenn zum Beispiel Heizung oder sanitäre Bedingungen unzureichend oder Wände feucht sind.

„Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt“, heißt es in dem Entwurf. Zugleich wollen die Sozialdemokraten mit ihrer Initiative auch gegen Zweckentfremdung vorgehen. So gebe es in vielen Orten des Landes Probleme damit, dass zum Wohnen gebaute Wohnungen zunehmend als Zweit- oder Ferienwohnungen genutzt werden. Kommunen sollen nun die Möglichkeit bekommen, die Nutzung als Ferienwohnung zeitlich zu befristen.

CDU und Grüne mit gleicher Zielrichtung

Ähnliche Pläne wie die SPD hat aktuell auch die neue schwarz-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verankert. CDU und Grüne sprechen sich ebenfalls für ein Wohnraumschutzgesetz aus, mit dem Kommunen aktiv gegen Missstände und Verwahrlosungen vorgehen können und auch Bußgelder verhängen dürfen. Jährlich will Schwarz-Grün 15.000 Wohnungen bauen, den sozialen Wohnungsbau und die Wärmewende vorantreiben.

(Stand: 27. Juni 2022)

Erste Lesung

Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (WoSchG-SH)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ‒ Drucksache 20/26