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7. März 2022 – Abschlussbericht beschlossen

Untersuchungsausschuss beendet seine Arbeit

Nach mehr als vier Jahren schließt der Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre die Akten und beschließt, den Auftrag für erledigt zu erklären. Der Bericht soll kommende Woche vorliegen.

Ein Zeuge mit seinem Rechtsanwalt sitzt mit dem Rücken zur Kamera vor dem Untersuchungsausschuss. Die Abgeordneten sitzen rechts und links an Tischen, der Ausschussvorsitz den Zeugen gegenüber.
Ein Zeuge mit seinem Rechtsanwalt sitzt mit dem Rücken zur Kamera vor dem Untersuchungsausschuss. Die Abgeordneten sitzen rechts und links an Tischen, der Ausschussvorsitz den Zeugen gegenüber.
© Foto: Landtag

Der Untersuchungsausschuss zu den Vorwürfen gegen die Landespolizei im Zusammenhang mit der sogenannten Rockeraffäre hat seine Arbeit beendet. Dies teilte der Ausschuss heute nach seiner insgesamt 97. Sitzung mit. Der rund 1.100 Seiten umfassende öffentliche Teil des Berichtes soll in der kommenden Woche als Drucksache veröffentlicht und voraussichtlich schon in der Landtagssitzung Ende des Monats beraten werden. Die Ausschussmitglieder geben die Empfehlung ab, den durch Plenarbeschluss vom 23. Februar 2018 erteilten Auftrag für erledigt zu erklären (siehe Drucksache 19/520-neu/2. Fassung sowie Drucksache 19/551-neu).

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss untersuchte unter anderem die Hintergründe der in den Medien ab Mai 2017 berichteten Vorwürfe gegen die Landespolizei wegen Unterdrückung möglicher entlastender Hinweise in einem Strafverfahren, Mobbinghandlungen in der Sonderkommission Rocker beim LKA durch Vorgesetzte sowie Mängel in der Personalführungskultur in der Landespolizei. Der Ausschuss hatte seine Tätigkeit im April 2018 aufgenommen.

73 Anhörungen und hunderte Aktensichtungen

In 39 der insgesamt 97 Sitzungen ging es um die Beweisaufnahme, in deren Rahmen 73 Anhörungen von 59 Zeugen, Sachverständigen und Betroffenen stattfanden. Daneben wurden mehr als 470 verfahrenserhebliche Schriftstücke förmlich in das Untersuchungsausschussverfahren eingeführt. Hierzu hat der Ausschuss den Angaben zufolge insgesamt 421 Aktenstücke beigezogen und ihren Inhalt ausgewertet.

Weitere Info:
Pressemitteilung des Landtages