CDU, Grüne und FDP begrüßen die Einigung zwischen dem Bund und den Ländern zur Weiterentwicklung der Ganztags- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. „Der Kompromiss stellt sicher, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 schrittweise auch in Schleswig-Holstein realisiert werden kann“, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Angebote zu erstellen und den Finanzbedarf zu ermitteln, der notwendig ist, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen.
Anfang des Monats kam das Signal aus Berlin: Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am 6. September im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien.
Bis zu 800.000 Plätze fehlen
Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen: Gesetze, die nicht abschließend in einer Legislaturperiode behandelt werden, unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Sie müssen in einem neu gewählten Bundestag noch einmal ganz neu eingebracht und verhandelt werden.
Der Rechtsanspruch ist ein letztes großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD, das die scheidende große Koalition noch umsetzt. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. In einigen Bundesländern – vor allem im Osten – gibt es schon eine dichte Ganztagsbetreuung. In anderen Ländern müssen noch viele neue Plätze geschaffen werden. Geschätzt wird, dass ein Bedarf von 600.000 bis 800.000 Plätzen besteht.
Bund stockt bei Betriebskosten auf
Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen.
Der Bund wird sich nun wie vorher bereits zugesagt mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionskosten beteiligen – also etwa für Baumaßnahmen an den Grundschulen. „Eine Schippe draufgelegt“, wie es hieß, wurde vor allem bei der Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt.
(Stand: 20. September 2021)
Vorherige Debatten / Meldungen zum Thema:
September 2020 / August 2021 (ohne Aussprache)
März 2020 (ohne Aussprache)