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16. Juni 2021 – Juni-Plenum

SPD will Schmerzensgeld für Polizisten neu regeln

Wie weit geht die Fürsorgepflicht des Landes für seine Polizeibeamten? Die SPD-Fraktion sieht erneut Regelungslücken, etwa im Bereich Schmerzensgeld. Jamaika fordert zunächst eine Prüfung.

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© Foto: LaPo S-H

Der Landtag ist sich einig: Das Land muss seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr der Polizisten im Land angemessen nachkommen. Dazu könnte künftig auch gehören, dass das Land Schmerzensgeldzahlungen übernimmt. Etwa, wenn ein Beamter sich im Einsatz verletzt und der Täter nicht ermittelt werden kann oder schuldunfähig ist. Das fordert die SPD-Fraktion mit einem Entwurf zum Beamtengesetz, der nach kontroverser Diskussion im Plenum im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten wird. Angeschoben hatte die Debatte die Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni. Ihr aktueller Tätigkeitsbericht wurde zur abschließenden Beratung ebenfalls an den Innenausschuss überstellt.

„Die Praxis hat gezeigt, dass die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit oft Probleme macht“, sagte die SPD-Abgeordnete Kathrin Bockey mit Blick auf Schmerzensgeldregelungen. Dadurch entstehe eine Lücke, denn das Land übernehme Zahlungen aktuell nur, wenn ein Täter ermittelt und für zahlungsunfähig erklärt werde. Die zwei aktuellen Gesetzesinitiativen der SPD-Fraktion – ein älterer zur Anerkennung von Corona-Infektionen als Dienstunfall und der aktuelle zum Schmerzensgeld – seien „ein konkreter Dank“ an die Polizisten im Land, denen ihr Beruf eine Berufung sei.

CDU: „Wir werden prüfen“

„Es ist möglich, dass hier eine Regelunglücke besteht“, sagte der Abgeordnete Tim Brockmann (CDU) zu dem Schmerzensgeldvorstoß. Allerdings bedürfe das Thema einer gründlichen Betrachtung. „Wir nehmen das auf und werden es prüfen“, sagte dazu auch Bildungsministerin Karin Prien. Sie vertrat Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (beide CDU), die an der Innenministerkonferenz im baden-württembergischen Rust teilnimmt.

Weitere Redner:
Burkhard Peters (Grüne), Jörg Hansen (FDP), Lars Harms (SSW)

Die SPD fordert eine bessere Absicherung von Schleswig-Holsteins Polizisten im Falle von Verletzungen im Einsatz. Einem vorgelegten Entwurf des Beamtengesetzes zufolge soll eine Übernahme des Schmerzensgeldes auch dann erfolgen, wenn der Wohnsitz des Täters, also des Schuldners, sich nicht ermitteln lässt oder der Täter für schuldunfähig erklärt wird.

Auf diese Regelungslücke habe auch die Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni in ihrem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2016 bis 2018 hingewiesen, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. „Die Polizeibeamten haben leider ein stark erhöhtes Risiko, durch andere Menschen bei der Ausübung ihrer Pflichten verletzt zu werden“, sagte Fraktionsvize Beate Raudies Ende Mai bei Vorstellung des Entwurfs. Die ehemalige SPD-geführte Landesregierung hatte bereits geregelt, dass Entschädigungen wie Schmerzensgeld vom Land übernommen werden, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist.

Polizeibeauftragte mit deutlich mehr Arbeit

Mit in die Beratung fließt der aktuelle Tätigkeitsbericht der Polizeibeauftragten in Schleswig-Holstein ein. Samiah El Samadoni hat von Oktober 2018 bis September vergangenen Jahres 504 Fälle bearbeitet ‒ 308 kamen aus der Polizei und 190 von Bürgern. Das waren unterm Strich 108 mehr als in den zwei Jahren davor. Dies geht aus dem neuen Report der beim Landtag angesiedelten Beauftragten hervor. In 28 Fällen wandten sich Bürger an die Beauftragte, weil sie polizeiliche Maßnahmen als rechtswidrig empfanden. Laut El Samadoni waren Maßnahmen aber nur in zwei der Fälle rechtswidrig, drei Sachverhalte seien als unklar einzustufen.

Ein Hauptthema der Bürgerbeschwerden war dem Bericht zufolge schlechte Kommunikation mit 52 Fällen. Oft sollen Polizeibeamten nicht transparent und nachvollziehbar gehandelt haben. „Hier ist aus meiner Sicht ein klarer Schwerpunkt und Arbeitsauftrag für die Polizei zu entnehmen“, sagte El Samadoni bei der öffentlichen Vorstellung ihres neuen Berichts am 27. Mai.

Handlungsempfehlungen für die Politik

Die 50-Jährige, die neben ihrer Bürgerbeauftragten-Tätigkeit seit 2016 auch Ansprechpartnerin für die Polizei ist, sprach sich dafür aus, den Umgang mit der beamtenrechtlichen Remonstration, also der formellen Einwendung, die Beamte gegen eine aus ihrer Sicht rechtswidrige Weisung von Vorgesetzten erheben, zu verbessern. „Hier ist wichtig, dass die Remonstration als wichtiges beamtenrechtliches Instrument gerade für diese Zweifelsfälle verstanden und genutzt wird.“ Dies müsse sich in einer positiven Haltung der Führungskräfte spiegeln.

Handlungsbedarf sieht El Samadoni auch im Bereich der Polizeidienststellen. In zu engen Räumlichkeiten sei die Eigensicherung schwierig oder auch die Trennung von Tätern und Opfern. Sie forderte eine Bestandsanalyse und ein anschließendes Investitionsprogramm der Landesregierung.

(Stand: 14. Juni)

Vorherige Debatten zum Thema Beamtengesetz:
Februar 2021 (Corona-Erkrankungen)
Oktober 2020 (Gewalt gegen Beamte)
Vorherige Debatten zum Thema Polizei:
Februar 2021 (Polizeireform)
Dezember 2020 (Studie Rassismus)
August 2020 (Tätigkeitsbericht 2016-2018)
Weitere Infos zum Thema:
Bericht der Polizeibeauftragten für 2016-2018
Pressemitteilung der Beauftragten zum Bericht 2019-2020
Website der Beauftragten

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/3048

Bericht

Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Tätigkeitsbericht 2018–2020 – Drucksache 19/3018