Die Krankenhäuser im Land erleiden in der Corona-Pandemie hohe Millionenverluste. Allein im Januar betrugen die Erlösausfälle im Vergleich zum Vorjahr laut Krankenhausgesellschaft 60 Millionen Euro. Vom Bund flossen demgegenüber nur Ausgleichszahlungen von 20 Millionen. Ein Kernproblem: In Kreisen mit weniger als 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bekommen die Kliniken gar keine Ausgleichszahlungen vom Bund. Dies hat die Landespolitik wiederholt massiv kritisiert, zumal Kliniken in solchen Kreisen auch Covid-19-Patienten aus Kreisen mit höheren Infektionswerten behandeln. Vor diesem Hintergrund rufen die Koalitionsfraktionen dazu auf, schnellstmöglich zu einer Änderung bei der Krankenhausfinanzierung zu kommen.
Auf dem Tisch liegt derzeit ein Vorschlag, zu einer coronabedingten Erlösverlustrechnung zu kommen. Die Ministerpräsidenten der Länder sollen das Bundesgesundheitsministerium bereits beauftragt haben, mittels Rechtsverordnung eine Regelung analog zum Jahr 2020 festzulegen, dass Krankenhäuser auch für das Jahr 2021 einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 erhalten werden.
Angst vor Klinikschließungen
Dies hat kürzlich auch Schleswig-Holsteins Gesundheits-Staatssekretär Matthias Badenhop in einer Sitzung des Finanzausschusses bekräftigt. Badenhop nannte die Abkehr von der inzidenzbezogenen Berechnung der Ausgleichszahlungen den „besten Weg“, um den Kliniken im Norden helfen zu können. Unter Berufung auf Angaben der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) bezifferte der Staatssekretär den durchschnittlichen Erlösrückgang der Krankenhäuser im Land im vergangenen Jahr auf 23 Prozent im Vergleich zu 2019.
Hintergrund der Finanzmisere der Krankenhäuser: Sie haben aufgrund des Pandemiegeschehens einen starken Rückgang an planbaren Behandlungen und Operationen, und sie halten Betten frei für Corona-Notfallpatienten. Um die Gefahr von versorgungsrelevanten Klinikschließungen abzuwenden, ist eine Änderung der Finanzierungssystematik der Ausgleichszahlungen daher zwingend erforderlich, heißt es in dem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen.
(Stand: 22. März 2021)
Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2021
Sitzung des Sozialausschusses:
11. März 2021