Die SPD möchte, dass Corona-Infektionen während der Arbeit als Dienstunfall behandelt werden. Beamte seien in ihrem Dienst „oftmals einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt, ohne jedoch bei einer Erkrankung an COVID-19 hinreichend versorgungsrechtlich abgesichert zu sein“, heißt es zur Begründung in einem von den Sozialdemokraten vorgelegten Entwurf, mit dem sie das Gesetz zur Beamtenversorgung abändern wollen – rückwirkend zum 1. März vergangenen Jahres. Letzten Freitag wurde bekannt, dass das Land entsprechend handeln will.
Für corona-erkrankte Beamte sei die Beweisführung, dass eine Infektion direkt bei der dienstlichen Tätigkeit erfolgt ist, aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der weiterhin hohen Ansteckungszahlen „nicht oder nur sehr schwer zu führen“, argumentiert die SPD. Normalerweise ist die Anerkennung eines Dienstunfalls abhängig von einem auf ein örtlich und zeitlich klar zu bestimmendes Ereignis während der Arbeit.
Land hat Pläne in der Schublade
Vergangenen Freitag gab die Landesregierung bekannt, dass sie Pläne für die Umsetzung der SPD-Forderung bereits in der Mache habe. Sprecher des Finanzministeriums kündigten an, per Erlass ein einfacheres Verfahren für die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall auf den Weg zu bringen. Darin würden Kriterien benannt, nach denen ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und Dienstausübung leichter nachgewiesen werden könne. Eine vergleichbare Regelung sei im Leitfaden des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für alle gesetzlich Versicherten enthalten.
Im Gegensatz zu der SPD, die eine gesetzliche Regelung verlangt, setzt das Land auf einen Regierungserlass. Das Land orientiere sich am DGUV-Leitfaden und trage somit auch der Gleichstellung der Beamten mit Tarifbeschäftigten Rechnung, hieß es aus dem Finanzministerium.
Gewerkschaft: Polizisten besonders gefährdet
Anfang Februar hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die gleiche Forderung gestellt. Im täglichen Dienst sei es Polizeibeamten häufig unmöglich, den pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten, heißt es seitens der Gewerkschaft. Auch lasse sich der direkte Kontakt zu anderen Menschen im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern.
Angaben der GdP zufolge hätten sich in den vergangenen Monaten bundesweit Fälle gehäuft, in denen sich Polizisten im Dienst mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Anträge auf Anerkennung einer Infektion als Dienstunfall seien jedoch reihenweise abgelehnt worden. „Je höher aber das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit gefahrgeneigte Situationen begeben“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff. Die Gewerkschaft möchte erreichen, dass das Beamtenversorgungsgesetz sowohl im Bund wie in den Ländern entsprechend geändert wird.
(Stand: 22. Februar 2021)