Auf Antrag der Koalition berichtet Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) über die Auszahlung der Wirtschaftshilfen im Lande. Der Bund hat mit den November- und Dezemberhilfen sowie den Überbrückungshilfen mehrere Programme aufgelegt. Das Geld kommt Berichten zufolge jedoch nur schleppend an. Grund ist ein Software-Fehler. Dadurch wurden nach Angaben des Ministeriums bei der Schlusszahlung zuvor geleistete Abschlagszahlungen zum Teil nicht berücksichtigt. Teil der Debatte ist zudem ein Antrag der SPD, der auf faire Dispositionszinsen von Krediten abzielt.
Bis der Fehler an der Software des Bundes Mitte Januar bemerkt wurde, seien einschließlich Abschlagszahlungen rund 10.000 Anträge bearbeitet worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Das entspreche einer Auszahlung von rund 13 Millionen Euro. Beantragt worden seien fast 160 Millionen Euro. Der Fehler habe bisher nicht behoben werden können, hieß es in der Woche vor der Plenarsitzung. Mit den Hilfsprogrammen unterstützt die Bundesregierung Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und andere Einrichtungen, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind. Im Grundsatz gibt es Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes bezogen auf den gleichen Vorjahresmonat.
SPD will Dispo-Zinsen senken
CDU, Grüne und FDP rufen den Bund zudem auf, Soloselbständigen besser unter die Arme zu greifen. Einzelunternehmer oder Freiberufler würden derzeit nur wenig von den Hilfsprogrammen profitieren. Grund: Die Programme sollen Fixkosten erstatten, etwa Miete oder den Lohn der Angestellten. Solche Kosten fallen aber bei vielen Soloselbständigen nicht an. Andererseits sei die gesetzliche Grundsicherung, die die Einzelunternehmer beantragen können, vielfach nicht ausreichend, weil beispielsweise die Krankenversicherung nur teilweise übernommen werde.
Die SPD fordert zudem einen gesetzlichen Deckel für Dispo-Zinsen. Die Zinsen auf Überziehungskredite sollen nach Vorstellung der Sozialdemokraten nur noch sechs Punkte über dem Basiszinssatz liegen, der zurzeit bei nahe null Prozent liegt. Aktuell fallen Berichten zufolge jedoch im Durchschnitt knapp zehn Prozent Dispo-Zinsen an, bei einigen Banken sogar deutlich mehr. Die Dispositionskredite könnten für viele Haushalte „dauerhaft zur Schuldenfalle werden“, befürchtet die SPD-Fraktion. Deswegen sollen die Banken ihre Kunden auch besser informieren und ihnen die Möglichkeit bieten, im Notfall einen regulären Kredit mit niedrigeren Zinsen abzuschließen. Laut Medienberichten haben etwa 15 Prozent der Haushalte in Deutschland rote Zahlen auf dem Konto.
Aktuelle Zahlen
An Betriebe und Soloselbstständige in Schleswig-Holstein sind bisher rund 130 Millionen Euro November- und Dezemberhilfen in der Corona Krise geflossen. Das teilte die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn am Montag mit, die Parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt im Bundesfinanzministerium ist. Demnach bekamen bisher rund 8000 Betriebe und 2700 Soloselbstständige zusammen Novemberhilfen in Höhe von 84,4 Millionen Euro. An Dezemberhilfen seien bisher 45,5 Millionen Euro Abschläge an 4890 Betriebe und 1740 Selbstständige geflossen.
Und: Unternehmen in Schleswig-Holstein kommen jetzt leichter an Geld aus dem Härtefallfonds des Landes. Die Landesregierung habe angesichts der verlängerten Corona-Maßnahmen und zunehmender Liquiditätsengpässe von stark betroffenen Einzelhändlern die Zugangsschwelle gesenkt, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Vom 1. Februar an sei ein Betrieb antragsberechtigt, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Alternativ reiche ein Umsatzrückgang um 50 Prozent in einem einzelnen dieser Monate. „Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) mit.
Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) im Spätsommer des vergangenen Jahres eingerichtet. Er richtet sich an Unternehmen, die bei den Überbrückungshilfen sowie bei den November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen.
(Stand: 26. Januar)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2021 (Wirtschaftshilfen)