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27. Januar 2021 – Januar-Plenum

Maskenpflicht: Wer zahlt für den Gesundheitsschutz?

Die SPD fordert Gratis-FFP2-Masken für alle Schleswig-Holsteiner. Die Koalition will Zuschüsse dagegen nur an Bedürftige zahlen – und sieht in erster Linie Berlin in der Pflicht.

Zwei Schutzmasken hängen vor einer Scheibe.
Zwei Schutzmasken hängen vor einer Scheibe.
© Foto: dpa, Julian Stratenschulte

Wer im Supermarkt einkauft oder Bus und Bahn fährt, muss seit Wochenbeginn einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen – entweder eine FFP2- oder eine OP-Maske. Ein selbstgenähter Mundschutz reicht nicht mehr aus. Die Masken können aber für Menschen mit geringen Einkommen zu finanziellen Belastung werden, zumal Experten empfehlen, sie täglich zu wechseln. Vor diesem Hintergrund wollen die Koalitionsfraktionen Hartz-IV-Empfängern, Beziehern von Grundsicherung im Alter und Flüchtlingen einmalig 20 Euro zahlen, damit diese sich mit Gratis-Masken versorgen können. Die SPD-Fraktion eröffnete die Debatte mit einem Dringlichkeitsantrag. Die Forderung: Alle Bürger sollen Gratis-Masken bekommen.

Jamaika ruft Berlin per Bundesratsinitiative auf, die Kosten zu übernehmen. Falls dies kurzfristig nicht passiert, soll das Land das Geld, etwa fünf bis sechs Millionen Euro, aus dem „Härtefallfonds“ vorstrecken. Zudem appelliert die Koalition an die Bundesagentur für Arbeit, diese Zuschüsse nicht auf andere Hilfszahlungen anzurechnen. Es dürfe keine „Ausgrenzung von der Teilhabe“ geben, so Katja Rathje-Hoffmann (CDU), nur, weil Menschen sich die Masken nicht leisten könnten. Der Jamaika-Vorstoß sei eine „sehr unbürokratische Möglichkeit, einen Beitrag zu mehr Sicherheit zu leisten“.

Heinold: Berlin nähert sich einer Lösung

Die SPD hatte die Debatte angestoßen. Sie fordert das Land auf, alle Bürger kostenlos mit FFP2-Masken auszustatten. Es sei „wenig zielführend“, kritisierte Birte Pauls (SPD), wenn die Koalition „die gesamte Verantwortung Richtung Berlin“ abschiebe. Bei der Initiative von CDU, Grünen und FDP würden beispielsweise Rentner, Familien, Schulkinder und Studenten nicht beachtet.

„Die Verantwortung liegt in Berlin“, betonte dagegen Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Der Bund müsse „uns eine Lösung präsentieren“. Sie gehe davon aus, so Heinold, dass die Bundesregierung bereits an einer entsprechenden Lösung arbeite.

Der SPD-Antrag wurde schließlich abgelehnt, das Jamaika-Papier wurde angenommen.

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Christian Dirschauer (SSW)

In Reaktion auf den Beschluss der jüngsten Bund-Länder-Konferenz, dass nunmehr in Bussen und Bahnen sowie in Läden medizinische Masken getragen werden müssen, fordert die SPD-Fraktion im Kieler Landtag die kostenfreie Verteilung von FFP2-Masken an alle Bürger in Schleswig-Holstein. „Besonders einkommensschwache Personen würden damit von erheblichen Kosten entlastet werden“, heißt es in einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag, der am Donnerstag vorgelegt wurde.

In Sachen Gesundheitsschutz werde den Bürgern viel abverlangt, erklärte die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli. „Deshalb kann der Staat auch nicht kneifen, wenn es darum geht, seine Bürger mit dem bestmöglichen Schutz zu versorgen“, so Midyatli. Wenn die Ministerpräsidenten-Konferenz Einzelhandel und öffentliche Verkehrsmittel als Infektionsquelle erkannt habe, müsse es unabhängig vom Geldbeutel auch allen ermöglicht werden, andere und sich selbst gegen die Infektion bestmöglich zu schützen.

(Stand: 22. Januar)

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2021 


Stichwort: Dringlichkeit

Die Tagesordnung einer Landtagssitzung steht zehn Tage vor Tagesbeginn fest. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn das Plenum die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig.

Dringlichkeitsantrag

Sofortprogramm für eine kostenlose Maskenabgabe in Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/2728
Alternativantrag von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2738