Schilder weisen den Weg zur Notfallambulanz in einem Krankenhaus.
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Foto: dpa, Jan Woitas
Als letztes Bundesland hat nun auch Schleswig-Holstein ein Krankenhausgesetz. „Damit ist unser Land in der Gesundheitsversorgung noch besser aufgestellt, wovon letztlich alle Schleswig-Holsteiner profitieren werden“, erklärte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) in Zweiter Lesung. Während die Jamaika-Koalition das neue Regelwerk begrüßte, lehnten es SPD und SSW als „weit hinter seinen Möglichkeiten“ ab.
„Eine großartige Chance wurde vertan“, monierte Bernd Heinemann (SPD). Patientenrechte würden nicht nachhaltig gestärkt und dem Personal keine besseren Alternativen gegeben. Es fehlt auch eine nachvollziehbare Konzeption“, so der Gesundheitsexperte. Über „Kommunikation und Umsetzung“ werde ebenso nichts gesagt wie über ein gutes Entlassungsmanagement. Die Anhörungen zu dem Gesetz hätten „nur wenig Früchte“ getragen. Ähnlich äußerte sich Christian Dirschauer (SSW). Es käme zwar zu „Verbesserungen im Sinne der Patienten“, räumte er ein, trotzdem sei es „bedauerlich“, dass die Landesregierung „vorhandene Spielräume nicht nutzt“. Dies gelte insbesondere bei den Anforderungen an Kinder oder Personen mit Handicap oder Demenz.
Rechtsaufsicht kontrolliert Einhaltung des Gesetzes
Das Gesetz sei „ein wichtiger Schritt, um die akut-stationäre Versorgung gezielt weiterzuentwickeln“ und „zentrales Element der Qualitätssicherung und der Zukunftsgestaltung“, hielt Minister Garg dagegen. Er erläuterte die Einzelheiten aus dem seit über einem Jahr erarbeiteten Papier, das auch in Abstimmung mit dem Bund entstand. Zentrale Punkte sind, dass Kliniken nunmehr verpflichtet sind, Notfallpatienten aufzunehmen, dass Rettungsdienste einfacher feststellen können, wo es freie Bettenkapazitäten gibt und bei einem Trägerwechsel künftig auch der Versorgungsauftrag neu vergeben werden muss. Kontrolliert wird das Gesetz zudem von einer neuen Rechtsaufsicht. „Das Land hat mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Gestaltungsverantwortung“, sagte Garg.
Auch die Jamaika-Koalition wies Kritik zurück. Das sei „ein künstlicher Versuch, dieses Gesetz schlechtzureden“, ereiferte sich Marret Bohn (Grüne). „Alles, was sie kritisieren, steht doch drin“, hielt sie SPD und SSW entgegen und begrüßte besonders, dass erstmals eine Versorgungsplanung für Inseln und Halligen festgeschrieben sei. Verwundert zeigte sich auch Dennys Bornhöft (FDP), der der SPD „Opportunismus“ vorwarf. Wenn die Sozialdemokraten das Gesetz ablehnten, räumten sie „eine grundlegende Position, nämlich, dass die öffentliche Hand ein größeres Mitspracherecht hat“, so Bornhöft.
92 Klinikstandorte und 600.000 Patienten
Bisherige Regelungen waren nicht ausreichend und zeitgemäß, machte Hans Heinrich Neve (CDU) deutlich. Er zeigte sich erfreut, dass auch die Organ- und Gewebespende Berücksichtigung fanden. „Das gehört untrennbar mit dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses zusammen.“ Wie Bornhöft verwies Neve darauf, dass man sich nun zunächst die Auswirkungen anschaue und es „eventuell Nachbesserungen“ geben könnte.
Laut Minister Garg gibt es im Land 92 Klinikstandorte und weitere Standorte der Tagespflege, die rund 600.000 Patienten im Jahr versorgen.