Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wird dem Plenum in einer Regierungserklärung über den Verlauf und die Ergebnisse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten zur Corona-Pandemie sowie zu den Auswirkungen auf das Land berichten. Nach dem länderübergreifenden Corona-Gespräch hat sich bestätigt, dass Schleswig-Holstein insbesondere im Bereich der strengeren Kontaktbeschränkungen einen Sonderweg gehen wird. Mit in die anschließende Aussprache im Parlament, das mit dieser Sondersitzung auf eine enge Beteiligung an den Regierungsentscheidungen drängt, fließen zwei Anträge des AfD-Zusammenschlusses ein.
Im Gegensatz zu den anderen Ländern will Schleswig-Holstein keine strengeren Kontaktbeschränkungen. Angesichts der niedrigen Corona-Infektionszahlen hält die Landesregierung daran fest, dass private Zusammenkünfte weiter mit bis zu zehn Personen möglich sind. Die Zahl der Hausstände ist nicht vorgegeben, empfohlen werden aber maximal zwei Hausstände. In den übrigen Ländern soll die Zahl auf fünf Personen beschränkt werden. Auch in anderen Bereichen will das Land von der Bundeslinie abweichen und mit Lockerungen den bis 20. Dezember verlängerten Teil-Lockdown in Deutschland etwas abmildern. Nach der Video-Schalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch kündigte Günther an, dass Nagel- und Kosmetik- sowie Massagestudios ab kommenden Montag wieder öffnen können. Das gelte auch für Tierparks, Zoos und Wildgehege. Für den Gastronomie-Bereich bleibt das Öffnungsverbot dagegen bestehen.
Günther kritisiert Weihnachtsregelung
Außerdem wird Schleswig-Holstein daran festhalten, dass sich in Läden pro zehn Quadratmeter Raum ein Kunde aufhalten darf. Den Bund-Länder-Beschluss, die Fläche pro Kunde auf 20 Quadratmeter auszuweiten, werde Schleswig-Holstein nicht übernehmen, sagte Günther. Zugleich kritisierte er, dass über Weihnachten ab 23. Dezember bis Neujahr die anderen Länder die Kontaktbeschränkungen lockern wollen. Dann dürfen sich zehn Personen treffen - egal aus wie vielen Hausständen – plus einer unbeschränkten Zahl von Kindern unter 14 Jahren.
Die Landesregierung will die neue Landesverordnung zur Corona-Bekämpfung am Sonntag beschließen, so dass sie am Montag in Kraft treten kann. Der Fahrplan sieht so aus: Am Freitag wird Ministerpräsident Günther in der Sondersitzung des Landtages seine Regierungserklärung abgeben. Nach der Anhörung von Verbänden befassen sich die Ministerien am Samstag mit der Vorlage und machen möglicherweise Änderungsvorschläge. Am Folgetag entscheidet dann das Kabinett über die Landesverordnung. Deren Laufzeit ist noch offen. Beim Bund-Länder-Gipfel war eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember beschlossen worden.
Derzeit weist Schleswig-Holstein bei der Sieben-Tage-Inzidenz von Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner mit gut 47 den niedrigsten Wert aller Bundesländer auf.
Die neuen Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
LOCKERUNGEN:
Nagel- und Kosmetik- sowie Massagestudios sollen ab kommendem Montag (30. November) in Schleswig-Holstein wieder öffnen können. Das gilt auch für Tierparks, Zoos und Wildgehege. Der Corona-Gipfel hat solche Öffnungen nicht beschlossen.
GESCHÄFTE:
Schleswig-Holstein bleibt dabei, dass sich in Läden pro 10 Quadratmeter ein Kunde aufhalten darf. Der Bund-Länder-Beschluss sieht dagegen vor, die Fläche in großen Geschäften pro Kunde auf 20 Quadratmeter auszuweiten.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN:
Schleswig-Holstein hält an seiner bisherigen Zehn-Personen-Regel auch im ganzen Dezember einschließlich Weihnachten und Neujahr fest. Das bedeutet: Es dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Im privaten Bereich gilt die gleiche Personenzahl, aber die Zahl der Hausstände ist hier nicht vorgegeben – empfohlen werden aber maximal zwei Hausstände.Dabei bleibt undefiniert, was ein Hausstand genau ist. Günther sagte in Abgrenzung zu den Gipfel-Beschlüssen, es könnten an Weihnachten Personen aus zwei oder vielleicht auch drei Hausständen sich treffen - aber nicht aus zehn Haushalten und mit einer unbegrenzten Zahl von Kindern unter 14 Jahren.
Zum Vergleich die Bund-Länder-Regelung: Privat dürfen sich im Dezember maximal fünf Freunde, Verwandte und Bekannte aus zwei Haushalten treffen; hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre. Allerdings gilt von Weihnachten bis Neujahr (23. Dezember bis 1. Januar) befristet eine Lockerung dieser Kontaktbeschränkung: Im engsten Familien- und Freundeskreis dürfen dann maximal zehn Menschen feiern plus eine unbegrenzte Zahl an Kindern bis 14 Jahre.
SCHULEN:
Die Ferien enden am 6. Januar, das ist ein Mittwoch. An den beiden Folgetagen (7./8. Januar) wird es nach Angaben von Ministerin Karin Prien vom Donnerstag an Präsenzunterricht an den meisten Schulen nicht geben, sondern zwei Distanz-Lernübungstage. Formal werden die Ferien also nicht verlängert. Der bundesweit vorgezogene Beginn der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember hat keine praktischen Folgen für Schleswig-Holstein, denn letzter Unterrichtstag im Norden ist der 18. Dezember, ein Freitag.
Auch die von Bund und Ländern beschlossene Ausweitung der Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen, hat für Schleswig-Holstein keine Folgen, denn im Norden gelten bereits schärfere Regeln. Schüler müssen im Unterricht bereits ab der 1. Klasse einen Mund-Nasenschutz tragen, sofern in der Region mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen festgestellt wurden. Neu ist, dass Lehrer im Unterricht und im Klassenzimmer Masken tragen müssen und Visiere nur in Ausnahmefällen erlaubt sind.
GASTRONOMIE UND HOTELS:
Hoteliers und Gastronomen müssen sich nach den Worten Günthers darauf einstellen, dass sie noch über den Jahreswechsel hinaus geschlossen bleiben. Der bundesweite Teil-Lockdown bis 20. Dezember sieht bei Hotels und Gastronomie ebenfalls keine Öffnungen vor.
AfD: Schließungen und Verbote aufheben
Zu der Debatte liegen zwei Anträge des AfD-Zusammenschlusses vor. So ruft Claus Schaffer unter anderem dazu auf, bei künftigen Beschlussfassungen zu Corona-Maßnahmen eine Befassung des Landtags zu gewährleisten und Handlungsentwürfe der Regierung dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Und Volker Schurrbusch fordert bei geringen Infektionszahlen Schließungen, etwa von Restaurants, Hotels, Kultureinrichtungen oder Freizeiteinrichtungen, aufzuheben, sofern dort Hygienemaßnahmen getätigt werden.
(Stand: 24. November 2020)