Für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung stellt der Aufenthalt in einem Krankenhaus oft eine besondere Herausforderung dar. Sie haben oft dauerhaft einen persönlichen Assistenten, der sie im Alltag unterstützt – aber nicht unbedingt bei einem Aufenthalt in der Klinik oder in Rehabilitationseinrichtungen. Die Sozialdemokraten setzen sich nun mit einem Landtagsantrag dafür ein, dass die Landesregierung „eine Klärung“ der entsprechenden Passagen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) unterstützen soll.
Assistenz beinhaltet auch die psychosoziale Begleitung im Krankenhaus. Dies ist für viele Betroffene mit Behinderung wichtig, um die medizinische Versorgung überhaupt annehmen zu können. Wenn die Assistenz im Krankenhaus nicht vorhanden ist, kann es dazu kommen, dass Patienten nicht ausreichend essen und trinken – etwa wenn das Pflegepersonal keine Zeit hat, auf individuelle Einschränkungen bei der Nahrungszufuhr einzugehen.
Bundesrat bereits am Ball
Anfang November 2020 hat der Bundesrat auf Initiative der Hansestadt Bremen das Thema Finanzierung mit einem Entschließungsantrag aufgegriffen. Der Bundesrat fordert darin die Bundesregierung auf, eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationseinrichtungen herbeizuführen und eine entsprechende Änderung oder Ergänzung des SGB V beziehungsweise des SGB IX vorzunehmen. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Finanzierung der Assistenzleistungen für Behinderte aus SGB V-Leistungen erfolgt – unabhängig davon, wer im Einzelfall die Assistenz leistet (Pflegepersonal aus dem Krankenhaus, Unterstützungsbegleitung aus der besonderen Wohnform, Angehörige oder andere Formen). Auch eine stundenweise Assistenz sollte ermöglicht und finanziert werden, wenn eine Mitaufnahme der Assistenzkraft ins Krankenhaus nicht erforderlich ist.
(Stand: 16. November 2020)