Teilnehmer demonstrieren Ende August mit einer Reichskriegsflagge gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Brandenburger Tor.
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Foto: dpa, Kay Nietfeld
Im Grundsatz ist sich der Landtag einig: Reichskriegsflaggen gehören nicht in den öffentlichen Raum und sollten nicht gezeigt werden. Denn insbesondere Rechtsextremisten würden die ehemaligen Hoheitssymbole nutzen, um gegen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu agitieren, hieß es in einer Debatte zum Thema. Ein generelles Verbot wird jedoch als schwierig erachtet. Im Innen- und Rechtsausschuss wollen Jamaika-Koalition und Opposition nun andere rechtssichere Lösungen entwickeln.
Das mahnte auch Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in der von der SPD angestoßenen Debatte an und verwies auf das Beispiel Bremen. Dort kippte das Verwaltungsgericht den Vorstoß des Senats, Flaggen zu konfiszieren und ein Bußgeld zu verhängen. Geklagt hatte die NPD. Begründung: Das bloße Zeigen sei Ausdruck der Meinungsfreiheit und die ist im Grundgesetz geschützt. „So etwas ist dann ein Bumerang, denn die Demokratiegegner feiern das als Erfolg“, sagte die Innenministerin. Sie werde das Thema mit in die Innenminister-Konferenz auf Bundesebene nehmen, um „eine bundesweit abgesprochene Lösung“ zu finden.
SPD: „Wir wollen das nicht mehr sehen“
Es geht um verschiedene Flaggen, die zwischen 1867 und 1935 im Gebrauch waren, und die die ehemaligen Reichsfarben schwarz-weiß-rot zeigen, ergänzt mit dem preußischen Adler oder dem Eisernen Kreuz. Tobias von Pein (SPD) erinnerte daran, dass am 29. August dieses Jahres bei einer Kundgebung von Corona-Leugner Menschen mit Reichskriegsflaggen versuchten, die Treppe des Reichstagsgebäudes zu besetzen. Das sei „beschämend“ gewesen. Schwarz-Weiß-Rot gehöre „in die Mottenkiste der Geschichte. Wir wollen dieses vordemokratische Symbol nicht mehr auf unseren Straßen sehen“, so von Pein.
Die Jamaika-Koalition sieht den Bund in der Pflicht für eine rechtssichere und einheitliche Lösung zu sorgen. Dabei sei das Ziel, das Zeigen der Reichskriegsflaggen auf Versammlungen und Veranstaltungen, insbesondere mit rechtsextremistischem Hintergrund, bundeseinheitlich zu unterbinden, wenn das zulässige Maß des Meinungsäußerungsrechts überschritten sei.
„Unsere Politik muss vor Gericht Bestand haben“
Solche Flaggen haben vor dem Bundestag nichts zu suchen, stimmte Tim Brockmann (CDU) der SPD zu. Er verwies jedoch darauf, dass es zum Demokratie- und Freiheitsverständnis in Deutschland gehöre, dass auch fragwürdige Meinungen geäußert oder Symbole einer Gesinnung benutzt werden können. „Wir können Grundrechte nicht einfach einschränken“, so Brockmann.
Lasse Petersdotter (Grüne) beschrieb die Schwierigkeit, die unterschiedlichen Symbole rechtssicher zu differenzieren. „Unsere Politik muss vor Gericht Bestand haben, insbesondere gegen Neonazis.“ Und Jan-Marcus Rossa (FDP) erklärte, der SPD-Antrag schieße über das Ziel hinaus. Er sprach sich für eine Einzelfallprüfung und das Ausschöpfen der heute rechtlichen Möglichkeiten aus. „Das ist meines Erachtens ausreichend.“