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30. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten diskutieren diese Themen nicht, sondern stimmen ohne Debatte ab.

Top 20 / Wahl
Wahl eines Mitglieds und einer Vertreterin im Richterwahlausschuss
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2454


Top 21 / Wahl
Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen und FDP sowie der Abg. des SSW – Drucksache 19/2498


Top 41 / Wahl
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2497


Top 12 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2380
(Ausschussüberweisung am 25. September 2020)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/2503
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2527


Top 49a / Antrag
Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2537

Top 20: Richterwahlausschuss

Das Plenum hat den Grünen-Abgeordneten Burkhard Peters in den Richterwahlausschuss gewählt. Er übt dort Funktion aus, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. Peters ersetzt den AfD-Abgeordneten Claus Schaffer, der nach dem Verlust des Fraktionsstatus´ der AfD durch den Rücktritt von Frank Brodehl im September das Gremium verlassen muss. Stellvertreterin von Peters wird die Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben.

Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. Dem Gremium gehören neben acht Abgeordneten Lukas Kilian, Tobias Koch, Barbara Ostmeier (alle CDU), Birgit Herdejürgen, Özlem Unsal, Stefan Weber (alle SPD), Eka von Kalben (Grüne) und Jan Marcus Rossa (FDP) zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied an. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. In diesem Fall werden außerdem weitere vier Landtagsabgeordnete hinzugezogen. Derzeit sind dies Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Ines Strehlau (Grüne) sowie ab sofort Burkhard Peters (Grüne).

Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. Der Ausschuss hört die vorgeschlagenen Bewerber in öffentlicher Sitzung an, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2020 (ohne Aussprache)


Top 21: Richterwahlausschuss

Susanne Rutz, Richterin am Obersten Landesgericht in Schleswig, ist als neues stellvertretendes Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt worden. Sie folgt in dem Amt auf ihren Kollegen am Landgericht Lübeck, Volker Brandt.


Top 41: GO Landtag

Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie können zukünftig öffentliche Ausschusssitzungen per Telefon- oder Videokonferenz stattfinden. Das hat der Landtag einstimmig beschlossen. Voraussetzung ist, dass die technischen Möglichkeiten allen Mitgliedern erlauben, an der Konferenz teilzunehmen. Gegebenenfalls können auch Externe, zum Beispiel Sachverständige, an den Konferenzen teilnehmen, etwa um Anhörungen zu ermöglichen.

Die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung legt – anders als das Grundgesetz und andere Länderverfassungen – ausdrücklich fest, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich stattfinden sollen. ParlaRadio oder der passive Zugang zu Videokonferenzen sollen die Öffentlichkeit der Sitzungen weiterhin gewährleisten. Die Beschlüsse müssen weiterhin schriftlich gefasst werden. Die Abgeordneten erhalten entsprechende Beschlussvorlagen, auf die sie innerhalb einer Frist von mindestens 48 Stunden antworten müssen. Bleibt eine Antwort aus, gilt die Vorlage als abgelehnt. Die Vorsitzenden informieren über das Ergebnis der Abstimmungen.

Ausschusssitzungen per Telefon- oder Videokonferenz bedürfen der geschlossenen Zustimmung aller Mitglieder. Stimmt nur ein Abgeordneter dagegen, ist die Durchführung einer Sitzung in dieser Form nicht zulässig.

Vorherige Meldungen (ohne Aussprache) zum Thema:
September 2020
März 2020


Top 12: Mitbestimmungsgesetz

Auszubildende, die älter als 25 Jahre sind, können künftig die Jugend- und Ausbildungsvertretung wählen und selbst in das Gremium gewählt werden. Das Plenum stimmte geschlossen für einen Gesetzesentwurf der Landesregierung, der die bislang geltende Altersgrenze von maximal 25 Jahren kippt. Denn viele Menschen, die sich aktuell in Ausbildung befinden, sind älter.

Neben dieser Änderung umfasst der Entwurf zum sogenannten Mitbestimmungsgesetz einige redaktionelle Anpassungen, die im Zuge der Gründung des Schleswig-Holsteinischen Instituts für berufliche Bildung (SHIBB) notwendig geworden sind.

Meldung Erste Lesung:
September 2020 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
August 2020 (Lehrerbildungsgesetz / ohne Aussprache)
Februar 2020
September 2018


Top 49a: GO Landtag

Mit breiter Mehrheit hat das Plenum die aktuelle Corona-Ausnahmeregelung in der Geschäftsordnung des Landtages, nach der das Parlament im Notfall bereits mit nur elf Abgeordneten beschlussfähig sein kann, bis Ende Februar kommenden Jahres verlängert. Die Mehrverhältnisse bleiben weiterhin gewahrt.

Die Regelung war zu Beginn der Corona-Pandemie erlassen worden und zuletzt bis Ende Oktober befristet gewesen. Ziel ist es, auch in kleinerer Besetzung zusammenkommen und beschließen zu können, wenn etwa viele Abgeordnete gleichzeitig erkrankt sind. Im November soll die Regelung auch verfassungsrechtlich abgesichert werden, kündigte Jan Marcus Rossa (FDP) bei einer kurzen Erläuterung des Antrags an.

Die jetzt beschlossene Verlängerung der Ausnahmeregelung geht mit einer Verschärfung der Voraussetzungen für die mögliche „Verkleinerung“ des Landtages einher. So wird in der Geschäftsordnung jetzt die „Notlage“ eindeutiger definiert.

Vorherige Meldungen (ohne Aussprache) zum Thema:
September 2020
März 2020
September 2020