Die Infektionszahlen steigen täglich, das weitere Ausmaß oder gar ein Ende der Pandemie sind noch nicht abzusehen: Das Thema Corona hält die Welt im Griff. Auch in Schleswig-Holstein werden täglich neue Corona-Fälle im hohen dreistelligen Bereich gemeldet. Zwei Tage vor der Landtagstagung kletterte der Inzidenzwert auf 36,3 in Schleswig-Holstein – das ist mehr als das Fünffache innerhalb eines Monats. In den Kreisen Pinneberg und Stormarn liegt er über 50. Und auch Lübeck meldete massiv gestiegene Neuinfektionen. Vor diesem Hintergrund wird der Landtag nach einer Regierungserklärung von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) zur aktuellen Situation die Frage debattieren, wie die weitere Ausbreitung des Sars-CoV2-Virus verhindert beziehungsweise eingedämmt werden kann.
Wegen der Videokonferenz der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel am Mittwochmittag verlegte das Parlament die für den Sitzungsauftakt geplante Regierungserklärung kurzfristig auf Donnerstag. Fakt ist: Inzwischen gilt auch im Norden wegen der schnell steigenden Corona-Zahlen eine ausgeweitete Maskenpflicht auch für Grundschulen, es gibt landesweit strengere Regeln in Restaurants, im Handel und auf Märkten sowie seit Dienstag Kontaktbeschränkungen mit einer Obergrenze von maximal zehn Personen für drei Wochen.
Ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen wurde dagegen vom Oberverwaltungsgericht vergangenen Freitag gekippt. Am Dienstag vor der Tagung sagte Günther, Schleswig-Holstein habe rechnerisch noch etwa zwölf Tage Vorsprung vor der durchschnittlichen Corona-Entwicklung in ganz Deutschland. Man wolle verhindern, in zwölf Tagen so schwierig dazustehen wie andere Bundesländer. Es gelte, Schulen und Kitas offenzuhalten.
Anträge aus dem Plenum
Im Nachklang zu der Regierungserklärung wird das Plenum zwei Anträge beraten. Zum einen liegt eine interfraktionelle Resolution vor, die der Landesregierung für ihren finanztechnischen Stabilisierungskurs mit milliardenschweren Notkrediten Rückendeckung bekundet. Sowohl Konjunkturprognosen als auch Steuerschätzungen würden deutlich machen, dass eine weitere Unterstützung von Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft notwendig ist, „um Schleswig-Holstein gestärkt durch die Krise zu führen“.
Weiter heißt es in dem Papier: „Zugleich sei es verfassungsrechtlich geboten, die Finanzplanung aller staatlichen Ebenen mittelfristig auf einen reduzierten Ausgaberahmen auszurichten und einen verbindlichen Tilgungsplan für die Notkredite zu verabschieden.“ Nachfolgend werden mehrere Unterstützungsmaßnahmen genannt, die zum Teil bereits auch schon im Landeshaushalt für 2021, der am zweiten Sitzungstag beraten wird, enthalten sind.
Zum anderen appelliert ein Antrag der Koalitionsfraktionen an das Vertrauen in die von Bund und Land eingeleiteten Maßnahmen zur Krisenbewältigung und ruft die Bürger weiterhin zu einem besonnenen Verhalten auf. „Die überwältigende Mehrheit der Menschen im Land verhält sich in dieser Situation mit großer Umsicht“, schreiben CDU, Grüne und FDP. „Der Landtag appelliert an die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, in dieser Haltung nicht nachzulassen, da die kommenden Wochen und Monate auch weiterhin die engagierte Mitwirkung aller erfordern werden, um das Land gut durch die Krise zu bringen“, heißt es weiter.
(Stand: 26. Oktober 2020)
Stichwort: Regierungserklärung
Der Ministerpräsident und die Mitglieder der Landesregierung haben die Möglichkeit, während einer Plenarsitzung des Landtages eine Regierungserklärung, das heißt, eine Stellungnahme zu einem aktuellen politischen Thema, abzugeben. Traditionell stellt ein frisch gewählter Regierungschef zum Beginn einer Wahlperiode sein Regierungsprogramm in einer ausführlichen Regierungserklärung vor. Die anschließende Aussprache des Landtages wird in der Regel durch den Oppositionsführer eröffnet. In der vergangenen 18. Wahlperiode (2012 bis 2017) hat die Landesregierung insgesamt 17 Regierungserklärungen auf die Tagesordnung gehoben.