Top 4: Wasserrettung / Badesicherheitsgesetz
Die gesetzlichen Regelungen zur Wasserrettung sind entsprechend einem Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW zum Badesicherheitsgesetz spezifisiert worden. Mit der bei Enthaltung der SPD verabschiedeten Gesetzesänderung werden etwa die Wege der Alarmierungen bei Notfällen und die Ausstattung neu geregelt. Die Sozialdemokraten wollten dagegen weitreichendere Ausführungen. Dieser Vorstoß fand keine Unterstützung bei den übrigen Fraktionen.
Debatte Erste Lesung:
August 2020
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020
Top 7: Kindertages-Förderungsgesetz
Bei den Vorbereitungen zur Kita-Reform waren einige Unklarheiten in den entsprechenden Gesetzestexten aufgetaucht, denen Jamaika nun mit Änderungen im sogenannten Kindertagesförderungsgesetz beikommen will. Der entsprechende Gesetzesentwurf entwickelt unter anderem die Kita-Datenbank weiter, präzisiert die Regelung der Schließzeiten und schafft Klarheit bei der Geschwisterermäßigung für Familien im sogenannten „Wechselmodell“, bei dem die Eltern getrennten leben und die Kinder zwischen den zwei Haushalten hin und her wechseln.
Der Entwurf wurde zur Beratung an den Sozialausschuss überstellt.
Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2020 („Artikelgesetz“ in Corona-Krise)
Dezember 2019 (Kita-Reform)
Februar 2019 (Kita-Datenbank)
Top 8: Parlamentarisches Kontrollgremium
Der jüngst in das Parlament nachgerückte SSW-Politiker Dirk Dirschauer ist – bei Enthaltung der AfD – als stellvertretendes Mitglied in das Parlamentarische Kontrollgremium hineingewählt worden. Er vertritt dort im Bedarfsfall den Chef des SSW im Landtag, Lars Harms. Dirschauer ist im Landtag Nachfolger des langjährigen SSW-Abgeordneten Flemming Meyer, der Ende Juli sein Landtagsmandat niedergelegt hatte. Er wurde in der August-Tagung als Landtagsabgeordneter verpflichtet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium übt „nach dem Gesetz zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an Artikel 13 des Grundgesetzes die parlamentarische Kontrolle über den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung“ die Kontrolle aus und ist laut Verfassungsschutzgesetz entsprechend von der Landesregierung über Aktivitäten in dem Bereich zu unterrichten. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das Gremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Ihm gehören in der 19. Wahlperiode Tobias Koch (CDU), Ralf Stegner (SPD), Burkhard Peters (Grüne), Christopher Vogt (FDP), Claus Schaffer (AfD) und Lars Harms (SSW) an.
Laut dem jüngste Regierungsbericht zur Wohnraumüberwachung haben die Polizeibehörden im vergangenen Jahr keine derartigen verdeckten Ermittlungen in Schleswig-Holstein durchgeführt.
Vorherige Meldungen zum Thema:
März 2020
September 2017 (Wahl, 19. Wahlperiode)
Top 9: Richterwahlausschuss
Als Stellvertreter für die CDU-Abgeordnete Barbara Ostmeier hat das Plenum ihren Fraktionskollegen Hans-Jörn Arp in den Richterwahlausschuss gewählt. Ostmeier war vor Kurzem für Claus Christian Claussen (ebenfalls CDU) in das Gremium gewählt worden, nachdem dieser Ende April zum Justizminister ernannt worden war. Dem Gremium gehören außerdem Lukas Kilian, Tobias Koch (beide CDU), Birgit Herdejürgen, Özlem Unsal, Stefan Weber (alle SPD), Eka von Kalben (Grüne) und Jan Marcus Rossa (FDP) an.
Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. Dem Gremium gehören neben den acht Abgeordneten zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied an. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. In diesem Fall werden außerdem weitere vier Landtagsabgeordnete hinzugezogen. Derzeit sind dies Katja Rathje-Hoffmann (CDU), Kerstin Metzner (SPD), Ines Strehlau (Grüne) sowie Claus Schaffer (AfD).
Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. Der Ausschuss hört die vorgeschlagenen Bewerber in öffentlicher Sitzung an, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.
Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2020 (ohne Aussprache)
Top 33: Geschäftsordnung
Der Landtag hat mehrheitlich die aktuelle Corona-Ausnahmeregelung in der Geschäftsordnung, nach der das Parlament im Notfall auch mit nur elf Abgeordneten beschlussfähig ist, bis Ende Oktober verlängert. Die Mehrverhältnisse bleiben weiterhin gewahrt. Die Regelung war zu Beginn der Corona-Pandemie erlassen worden und zunächst bis Ende Juli befristet gewesen.
Vorherige Meldung zum Thema:
März 2020 (ohne Aussprache)
Top 38: Petitionsausschuss
Der Landtag hat den Quartalsbericht des Petitionsausschusses für die Zeit von Januar bis einschließlich März dieses Jahres formal zur Kenntnis genommen. Im Berichtszeitraum erhielt der Ausschuss 119 neue Petitionen. In insgesamt zwei Sitzungen wurden 75 Petitionen abschließend behandelt, davon zwölf (16 Prozent) im Sinne und weitere 16 (21,3 Prozent) teilweise im Sinne der Petenten. 47 Petitionen (62,7 Prozent) scheiterten. Eine Petition wurde an den Petitionsausschuss des Bundestages weitergeleitet.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
Letzte Meldung zum Thema:
September 2020