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27. August 2020 – August-Plenum

Wasserrettung wird neu geregelt

Gemeinnützige Einrichtungen, wie zum Beispiel die DLRG, sollen bei Wasserretungseinsätze gleiche Rechte wie Feuerwehr und Rettungsdienst erhalten. Die SPD stellt sich mit einem eigenen Gesetzentwurf gegen die Koalition.

Zwei Mitglieder der DLRG (Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft) stehen im knietiefen Wasser und blicken aufs Meer.
Zwei Mitglieder der DLRG (Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft) stehen im knietiefen Wasser und blicken aufs Meer.
© Foto: dpa, Sina Schuldt

Beim Thema Wasserrettung in Schleswig-Holstein begeben sich die Jamaika-Koalition mit dem SSW und die SPD erneut in raue See. In Erster Lesung einer Änderung des erst vor der Sommerpause verabschiedeten Badesicherheitsgesetzes legten beide Seiten einen eigenen Entwurf vor. Während CDU, Grüne, FDP und SSW auf gewachsene Strukturen aufbauen und die gesetzlichen Vorgaben auf ein Minimum beschränken wollen, fordern die Sozialdemokraten eine differenziertere Lösung, bei der Gemeinden und Land neue Aufgaben zugeteilt werden.

Das Thema beschäftigt den Landtag bereits seit Jahren. Der SPD-Entwurf sieht vor, die Wasserrettung neben den drei traditionellen Spezialgesetzen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst als eine vierte Säule spezialgesetzlich zu regeln.

SPD: Tischtuch zerschnitten

Dazu sagte Tim Brockmann (CDU): „Wir wollen noch mehr Sicherheit für Schleswig-Holstein erreichen und endlich zu einer Lösung kommen“, aber dafür brauche man keine gesetzliche Definition, was Wasserrettung ist. „Diese vierte Säule, die die SPD will, ist bereits einmal gescheitert“, erinnerte Brockmann an einen früheren Vorstoß. Unterstützung bekam er von Grünen, FDP, AfD und SSW.

Beate Raudies (SPD) hielt dagegen, durch den „stümperhaften Schnellschuss“ der Jamaika-Koalition gingen die Hilfsorganisationen untereinander aufeinander los. Das Tischtuch zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Deutscher Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) sei zerschnitten. „Was Sie machen, ist Durchregieren“, hielt sie den Koalitionären vor. Die Anhörung zu der Gesetzesänderung, die im September verabschiedet werden soll, ist bereits kommende Woche in den Innen- und Rechtsausschuss, wohin die Entwürfe heute überwiesen wurden.

Direktalarmierung mehrerer Retter

Es geht weiter darum, die Koordinierung und Durchführung der Wasserrettung in Küstengewässern auch privaten Einrichtungen übertragen und sie dafür entschädigen zu können. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen die Einbindung der Wasserrettungseinheiten in das Meldewesen und die Alarmierung gewährleisten. Hintergrund ist, dass zum Beispiel die in großem Umfang für Wasserrettung zuständige DLRG dann gesetzlich in die Blaulicht-Familie im Norden integriert werden kann.

Bisher lief das auf Basis von Ausnahmeregelungen. Konkret bedeutet das: Die Retter, etwa der DLRG, sollen künftig bei entsprechenden Einsatzlagen direkt von den Disponenten der Leitstellen im Land alarmiert werden und nicht mehr beispielsweise von Polizei oder Feuerwehr im Zuge der Nachalarmierung.

Ministerin: SPD-Entwurf löste Konnexität aus

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) versuchte, die Wogen zu glätten. Man sei bei dem Thema so weit wie noch nie. „Lassen Sie uns diese historische Chance nutzen“, appellierte sie an alle Beteiligten. Sie bevorzuge den Gesetzentwurf von Jamaika-Koalition und SSW, der sich auf das beschränke, „was gesetzlich geregelt werden muss“. Das SPD-Papier hingegen löse Konnexität aus. Klar sei bereits, dass kein Geld aus der Feuerschutzsteuer oder für den Katastrophenschutz abgezwackt werde. „Wir müssen die Kosten für die Wasserrettung vom Land stellen“, so die Ministerin.  

Weitere Redner:
Eka von Kalben (Grüne), Jörg Hansen (FDP), Claus Schaffer (AfD), Lars Harms (SSW)

Zwei Monate nachdem der Landtag vor der Sommerpause ein neues Badesicherheitsgesetz verabschiedet hat, soll dieses jetzt modifiziert werden. Das Land soll laut einem von CDU, Grünen, FDP und SSW vorgelegten Gesetzentwurf dabei die Möglichkeit erhalten, die Koordinierung und Durchführung der Wasserrettung in Küstengewässern auch privaten Einrichtungen zu übertragen und sie dafür zu entschädigen. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen die Einbindung der Wasserrettungseinheiten in das Meldewesen und die Alarmierung gewährleisten. Die SPD hat einen eigenen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt.

Wertvolle Zeit soll gespart werden

Hintergrund ist, dass zum Beispiel die in großem Umfang für Wasserrettung zuständige Deutsche Lebens-Rettungsgesellschaft (DLRG) dann gesetzlich in die Blaulicht-Familie im Norden integriert werden kann. Bisher lief das auf Basis von Ausnahmeregelungen. Konkret bedeutet das: Die Retter, etwa der DLRG, sollen künftig bei entsprechenden Einsatzlagen direkt von den Disponenten der Leitstellen im Land alarmiert werden und nicht mehr beispielsweise von Polizei oder Feuerwehr im Zuge der Nachalarmierung. So könne wertvolle Zeit gespart werden. Auch dürfen demnach ehrenamtliche Helfer nach der Verabschiedung des Gesetzes mit Blaulicht zum Einsatz fahren und den Digitalfunk nutzen.

Außerdem soll das im Juni vom Landtag ohne Aussprache beschlossene Gesetz nun den Titel „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Wasserrettung (Badesicherheits- und Wasserrettungsgesetz)“ erhalten.

SPD legt eigenen Entwurf vor

Auch ein parallel vorgelegter Gesetzentwurf der SPD sieht vor, die DLRG und gegebenenfalls weitere Dritte bei Rettungsmaßnahmen mit ins Boot zu holen. Die Wasserrettung soll neben den drei traditionellen Spezialgesetzen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst als eine vierte Säule spezialgesetzlich geregelt werden. Weiter möchte die SPD eine Kooperation mehrerer Gemeinden für eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Wasserrettung ermöglichen. Und: „Das Land hat für seine Wasserflächen in vergleichbarer Form Vorsorge zu treffen, wobei zur Vermeidung von Doppelstrukturen eine Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden angestrebt werden sollte“.

(Stand: 24. August 2020)

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2020

Erste Lesungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2420

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (Badesicherheitsgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD – Drucksache 19/2345