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26. August 2020 – August-Plenum

Viele offene Fragen rund ums Home-Office

Mit der Corona-Pandemie hat das Home-Office in den vergangenen Monaten eine ganz neue Bedeutung erlangt. Dass dadurch viele neue, vor allem rechtliche Fragen entstanden sind, wird in der Debatte zum Thema deutlich.

Wer kann, der wählt derzeit das Home-Office, um in Zeiten der Corona-Krise der Ansteckungsgefahr zu entkommen.
Wer kann, der wählt derzeit das Home-Office, um in Zeiten der Corona-Krise der Ansteckungsgefahr zu entkommen.
© Foto: dpa, Sebastian Gollnow

Viele Fragen rund um das Home-Office sind noch nicht geklärt. Das stellte sich in der Debatte zum Thema heraus. Dabei konzentrierten sich die Redner der Fraktionen auf unterschiedliche Aspekte: Steuerrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder aber den rechtlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten. Lars Harms (SSW), der das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte, betonte: Flexibles arbeiten werde nicht so schnell verschwinden.

Der SSW will vor allem das Steuerrecht anpassen, damit auch Arbeitnehmer, die Zuhause keinen festen Arbeitsplatz eingerichtet haben, ihre Aufwendungen von der Steuer absetzen können. Mit Blick auf Vorstöße von Jamaika und SPD zum Thema bot er an, nach Beratungen in den Ausschüssen „gemeinsame Sache zu machen“. Es brauche nun vor allem eine schnelle Entscheidung.

SPD stellt „Good-will-Leistung“ infrage

Ole-Christopher Plambeck (CDU) wandte sich direkt an die SPD, die in einem Alternativantrag zum SSW-Vorstoß einen Anspruch auf Home-Office gefordert hatten, und sprach von „Regelungswut“. Es gebe weder ein Recht noch den Zwang zum Arbeiten im privaten Raum – „und das ist auch gut so“, so Plambeck. Er plädierte für eine Pauschale, auch um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. „Wir müssen versuchen, nicht jeden Einzelfall zu regeln.“

Die SPD-Abgeordnete Beate Raudies wehrte sich gegen den Vorwurf ihres Vorredners. Bislang gebe es eine „starke Anwesenheitskultur“, Home-Office sei in der Regel eine freiwillige Entscheidung. Die SPD wolle jedoch erreichen, dass Arbeiten von Zuhause nicht länger als „Good-will-Leistung“, sondern als Rechtsanspruch gelte, etwa um den Arbeitsschutz besser regeln zu können.

Heinold setzt auf Gespräche im Bund

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) kündigte an, sich das Thema genau zu überprüfen: „Wo gibt es Handlungsbedarf?“ Sie selbst könne sich ein „abgestuftes Verfahren“ vorstellen. Es gebe aber noch viele Fragen, die sie auch mit ihren Kollegen aus den anderen Bundesländern klären wolle. Heinold gab an, sie rechne damit, „dass noch im September etwas im Bund passiert“.

Jörg Nobis, dessen AfD-Fraktion einen eigenen Antrag eingebracht hatte, machte darauf aufmerksam, dass die derzeit geltende Arbeitsstättenverordnung nicht auf das Home-Office ausgelegt sei. In einer Neufassung müssten vor allem die verschiedenen Varianten des mobilen Arbeitens festgehalten werden, auch um Rechtssicherheit zu schaffen. Eine Steuerrechtsanpassung könne seiner Meinung nach erst im zweiten Schritt erfolgen.

Ausschüsse beraten weiter über Steuerrecht

Der SSW-Antrag sowie der Alternativantrag der SPD wurden zur weiteren Beratung in den Finanz-, Wirtschafts- und den Sozialausschuss überwiesen. Der AfD-Antrag wurde abgelehnt. Stattdessen stimmten die Abgeordneten für einen Alternativantrag der Jamaikakoalition, der auf den AfD-Vorstoß aufsetzend ebenfalls mehr Gesundheitsschutz im Home-Office in den Fokus stellt.

Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Kay Richert (FDP)

Im kommenden Jahr dürfte die Steuererklärung für viele Menschen komplizierter werden – vor allem für all diejenigen, die gerade am Küchentisch, am Kinderschreibtisch oder in der provisorisch eingerichteten Arbeitsecke arbeiten. Die Kilometerpauschale für den Weg zur Arbeit fällt weg, und wer im Gegenzug hofft, seinen Heimarbeitsplatz steuerlich absetzen zu können, wird oft leer ausgehen. Anerkannt wird dieser derzeit nur, wenn der Raum so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer zählt nicht, genauso wenig der Esstisch in der Küche. Der SSW will dies ändern und wirbt in einem Landtagsantrag dafür, dass auch Aufwendungen für Arbeitsplätze in Wohnungen als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

Weiterhin verlangt der SSW, dass die mit der Heimarbeit verbundenen laufenden Kosten, wie etwa für Strom, Wasser, Wohnungsnebenkosten oder Telekommunikationsgeräte, vollständig berücksichtigt werden. Der SSW will ausdrücklich auch Arbeitsplätze steuerlich berücksichtigt wissen, die nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, sondern nur zweitweise zum Home-Office genutzt werden. Die Landesregierung wird aufgefordert mit einer Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Steuerrechtes hinzuwirken.

Pauschale in der Diskussion

Die Diskussion wird längst auch auf Bundesebene geführt. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält eine Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 Euro für sinnvoll. Denn: „Wenn wir im Finanzamt jetzt anfangen, die Kilometerpauschale zu kürzen, im Gegenzug aber nichts anbieten, bringt das nur Ärger“, sagte er Mitte Juli.

Der Bund der Steuerzahler dagegen hält sogar 100 Euro im Monat, also bis zu 1200 Euro im Jahr, für angemessen. Ein Foto vom Arbeitsplatz, auch wenn es eine provisorische eingerichtete Ecke sei, müsse den Finanzämtern genügen, hieß es. Die Abrechnung über eine Pauschale würde die Finanzämter entlasten, weil sie nicht massenweise Telefonrechnungen und Arbeitszimmer prüfen müssten.

AfD sorgt sich um Gesundheit

Die AfD nimmt in einem zur Mitberatung vorgesehenen Antrag die Arbeitsstättenverordnung aufs Korn und verlangt eine Novellierung der Regelungen. Denn bisher sei die Verordnung nicht „auf die Flexibilisierung der Büroarbeit“ in Home-Offices ausgerichtet. „Die während der Corona-Pandemie in der eigenen Wohnung oft nur provisorisch eingerichteten Arbeitsplätze werden den Anforderungen der geltenden Arbeitsstättenverordnung für Telearbeitsplätze überwiegend nicht gerecht“, und der „vielfach propagierte Begriff des ‚Home Office‘ ist gesetzlich nicht definiert“, heißt es in dem AfD-Antrag.

Die Oppositionsfraktion fordert, bei einer Überarbeitung der Arbeitsstättenverordnung festzulegen, „welche Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die verschiedenen Varianten des mobilen Arbeitens notwendig sind, um der fortschreitenden Flexibilisierung des Arbeitslebens Rechnung zu tragen“. Wie der SSW beim Steuerrecht verlangt auch die AfD eine Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins für ihr Anliegen.

(Stand: 24. August 2020)

Anträge

Home-Office steuerlich berücksichtigen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2327
Alternativantrag der SPD – Drucksache 19/2358

Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2328
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2360