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26. August 2020 – Abgeordneten-Verpflichtung

SSW-Politiker Dirschauer rückt nach

„Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen.“ Mit der heutigen Verpflichtung durch Landtagspräsident Klaus Schlie ist der SSW-Politiker Christian Dirschauer nun „vollwertiges“ Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Der SSW-Politiker Christian Dirschauer wird von Landtagspräsident Klaus Schlie verpflichtet. Dirschauer hat den rechten Arm bei der Vereidigung erhoben.
Der SSW-Politiker Christian Dirschauer wird von Landtagspräsident Klaus Schlie verpflichtet. Dirschauer hat den rechten Arm bei der Vereidigung erhoben.
© Foto: Thomas Eisenkrätzer

Neuer Abgeordneter bei dem SSW: Christian Dirschauer ist heute zu Sitzungsbeginn von Parlamentspräsident Klaus Schlie verpflichtet worden. Sein Landtagsmandat hatte er bereits Anfang August beim Landeswahlleiter angenommen. Der 39-Jährige Flensburger rückt für seinen Parteikollegen Flemming Meyer nach, der im Juni nach elf Jahren im Parlament sein Mandat niedergelegt hatte.

Dirschauer ist zweiter stellvertretender Landesvorsitzender seiner Partei und war bislang Personalchef im Flensburger Rathaus. Darüber hinaus ist er Landesvorsitzender der Gewerkschaft Komba. Der neue Parlamentarier stammt aus einer Familie der dänischen Minderheit und ist seit seiner Jugend SSW-Mitglied.

Mit Christian Dirschauer werde ein SSW-Politiker in den Landtag einziehen, „auf den die Menschen im Land bauen können“, sagte Meyer bei seinem Abschied über seinen Nachfolger. Der 68-Jährige will nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament seiner Familie mehr Zeit widmen.

Stichwort Amtseid

Die Eidesformel, die neue Volksvertreter dem Landtagspräsidenten im Rahmen der Verpflichtung nachsprechen, lautet: „Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Dirschauer sprach den Gottesbezug mit.

Die Ableistung des Abgeordneteneides ist eine schleswig-holsteinische Besonderheit. Beim Bundestag und bei den meisten anderen Landesparlamenten ist ein Eid nicht vorgesehen.