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27. August 2020 – August-Plenum

Neuer Schwung für die Windenergie – trotz Kritik

Nach langer Flaute kommt Schwung in die Ausbauplanung der Windenergie: Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes ist beschlossene Sache. Eine Clearing-Stelle nimmt die erste Hürde.

Windkraftanlagen bei Husum
Windkraftanlagen bei Husum
© Foto: dpa, Daniel Reinhardt

Der Landtag hat den Weg für die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes freigemacht – wenn auch nicht ohne Gegenwind aus der Opposition. Bis zum Ende des Jahres will die Landesregierung ihre Windkraftplanungen nun abschließen. „Wir sind auf der Zielgeraden eines Marathons“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) in der Debatte. Dabei stünde vor allem die Rechtssicherheit der Pläne im Blick. „Wir wollen nicht den kurzfristigen Erfolg“, so die Ministerin. Ihr Ziel: „So viel Windenergie wie für die Energiewende erforderlich, mit so wenig Belastung für die Menschen wie möglich.“

Die Redner von SPD und SSW kritisierten die Landesregierung zum Teil scharf und prangerten vor allem den Zeitverlust in der Windenergieplanung an. „Fünfeinhalb Jahre ist es her, dass das Oberverwaltungsgericht Schleswig die damaligen Regionalpläne für die Windenergie für ungültig erklärt hat“, so Thomas Hölck (SPD). Davon habe Jamaika fast dreieinhalb Jahre gebraucht, „um die unhaltbaren Versprechungen von Daniel Günther zu kompensieren“. Das sei „nichts als verlorene Zeit für die Energiewende in Schleswig-Holstein“. Windenergieland Nummer eins – diesen Titel habe Jamaika verspielt, argumentierte Lars Harms (SSW) in die gleiche Richtung. Der Ausbau habe „viel zu lange Brach gelegen“.

Clearing-Stelle auf dem Weg

Mitberaten wurde die Einführung einer Clearing-Stelle, die unabhängige Beratung anbieten und für mehr Akzeptanz für den Windkraftausbau bei Bürgern und Gemeinden sorgen soll. Die Stelle werde benötigt, weil es „Fragen, Unsicherheiten bis hin zu Verwerfungen“ gegeben habe, so der FDP-Abgeordnete Oliver Kumbartzky, dessen Fraktion innerhalb der Koalition auf die Einrichtung der Clearing-Stelle gedrängt hat. Sie soll beim Landtag angesiedelt werden und helfen, Konflikte auf kommunaler Ebene zu entschärfen. Vorgesehen ist eine auf drei Jahre vom Landtag gewählte Führungskraft, die unabhängig agiert. Für die Einrichtung der Clearing-Stelle mit einem Leiter, einer Stellvertretung und einer Bürokraft sind 300.000 Euro jährlich veranschlagt. Nach zwei Jahren soll Bilanz gezogen werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Weitere Redner der Debatte:
Andreas Hein (CDU), Bernd Voß (Grüne), Jörg Nobis (AfD)

Die Landesregierung will die neuen Windkraftpläne noch in diesem Jahr rechtssicher aufstellen. Das mit der Windenergie verbundene Potenzial soll unter Abwägung mit anderen öffentlichen Belangen dazu genutzt werden, das Land technologisch und wirtschaftlich voranzubringen, heißt es in dem jetzt vom Innenministerium vorgelegten Entwurf einer „Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes“. Um die Akzeptanz bei Bürgern und Gemeinden zu steigern, ist eine Clearing-Stelle geplant.

Im Dezember 2019 hatte die Landesregierung den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010 sowie den dritten Entwurf der sachlichen Teilaufstellung der drei Regionalpläne beschlossen und bis März 2020 einer weiteren öffentlichen Anhörung unterzogen. In den ersten zwei Anhörungen hatte es insgesamt mehr als 11.000 Stellungnahmen gegeben. Aus den letzten Stellungnahmen sei kein Änderungsbedarf erfolgt, der eine erneute Anhörung erforderlich gemacht hätte, teilt das Ministerium mit. Ende Juni hat die Landesregierung daraufhin die Ergebnisse der dritten Anhörung zur Kenntnis genommen und strebt an, die Teilfortschreibung im September unverändert als Rechtsverordnung zu beschließen.

300.000 Euro für Clearing-Stelle

Die Clearing-Stelle in Sachen Windenergie-Ausbau wollen die Koalitionsfraktionen beim Landtag ansiedeln. Sie soll Konflikte auf kommunaler Ebene entschärfen sowie bei Problemen vermittelnd tätig werden. Zudem steht sie jedem Bürger für Fragen rund um den Windkraft-Ausbau offen. Vorgesehen ist eine auf drei Jahre vom Landtag gewählte Führungskraft, die ähnlich unabhängig agiert wie die Bürger- oder der Behindertenbeauftragte. Das heißt auch: Die neue Stelle ist Behörden gegenüber nicht weisungsbefugt. Für die Einrichtung der Clearing-Stelle mit einem Leiter, einer Stellvertretung und einer Bürokraft sind 300.000 Euro jährlich veranschlagt. Nach drei Jahren soll Bilanz gezogen werden.

Die Planungen für den Ausbau der Windenergie an Land laufen schon lange. Vor fünf Jahren hatten die Schleswiger Richter die damaligen Windkraft-Regionalpläne gekippt. Das Oberverwaltungsgericht rügte, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windräder ausgesprochen hatten. Um einen möglichen Wildwuchs von Anlagen zu verhindern, verhängte das Land ein noch bis Jahresende laufendes Moratorium für Neubauten. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem Anlagen genehmigt, so dass der Ausbau der Windenergie stark ins Stocken geriet.

(Stand: 24. August 2020)

Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2020 (Bürger-/Gemeinden-Beteiligung)
Mai 2019 (Moratorium Windkraft)
Juni 2018 (Moratorium Windkraft)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2342 (neu/2. Fassung)

Antrag

Antrag auf Zustimmung des Landtages zum Entwurf einer Landesverordnung über die Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 Kapitel 3.5.2 (Windenergie) (LEP-Teilfortschreibung-VO) gemäß § 5 Absatz 10 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes (LaplaG)
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/2296
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)