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19. Juni 2020 – Juni-Plenum

Weitere Themen ohne Aussprache

Zu einigen Tagesordnungspunkten fasst der Landtag Beschlüsse ohne Aussprache. Die Abgeordneten halten also keine parlamentarische Debatte, sondern stimmen ohne Debatte über diese Themen ab.

Top 21 / Wahl
Wahl der Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FDP sowie den Abg. des SSW – Drucksache 19/2237


Top 16 / Erste und Zweite Lesung (Mi. und Fr.)
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nummer 958/2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz/VHMPG)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2205
(Federführend ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus)
Änderungsantrag der SPD-Fraktion – Drucksache 19/2263 (Antrag wurde zurückgezogen)
Bericht und Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses – Drucksache 19/2271


Top 19 / Wahl
Bestellung der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 26 a Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG)
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2197


Top 20 / Wahl
Ersatzwahl für den Richterwahlausschuss
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, B´90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/2198


Top 29 / Antrag
Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde in Schleswig-Holstein bis 2022 auf den Weg bringen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2079


Top 36 / Antrag
Antrag auf Zustimmung des Landtages nach § 64 Abs. 2 LHO zur unentgeltlichen Veräußerung der alten Domprobstei Ratzeburg an den Kreis Herzogtum Lauenburg
Antrag der Landesregierung – Drucksache 19/2195
(Federführend ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)

Top 21: Wahl der Datenschutzbeauftragten

Die wiedergewählte steht auf der Tribüne des Kieler Landtages. im Hintergrund ist der Plenarsaal zu sehen.
Die wiedergewählte steht auf der Tribüne des Kieler Landtages. im Hintergrund ist der Plenarsaal zu sehen.
© Foto: Thomas Eisenkrätzer

Der Landtag hat die Datenschutzbeauftragte und Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Marit Hansen einstimmig in ihrem Amt bestätigt. Die zweite Amtszeit der 51-Jährigen beträgt sechs Jahre. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt hatte sie zur Wiederwahl vorgeschlagen. Bei seiner Fraktion lag in diesem Fall das Vorschlagsrecht.

Seit 2015 leitet Hansen das Datenschutz-Zentrum in Kiel.  Die Diplom-Informatikerin sorgt dafür, dass das Datenschutzrecht bei schleswig-holsteinischen Behörden und nichtöffentlichen Stellen eingehalten wird.

Vorherige Meldung zum Thema:
Mai 2020 (aktueller Tätigkeitsbericht/ohne Aussprache)
Weitere Informationen:
Website des Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein


Top 16: Berufsreglementierung

Im Schnellverfahren hat der Landtag einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Berufsreglementierungen einvernehmlich verabschiedet. Mit der Neuregelung, die eine EU-Richtlinie vorgibt, sollen Zugangsvoraussetzungen für Berufsgruppen wie Ärzte, Ingenieure oder Erzieher durch ein Prüfungsraster europaweit angeglichen werden. Bisher handhaben die Mitgliedstaaten die Zulassung für bestimmte Berufe unterschiedlich, was etwa die erforderlichen Qualifikationen betrifft. Die EU hat die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die EU-Richtlinie bis zum 30. Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen.

Der Entwurf der Landesregierung war nach der Ersten Lesung vor zwei Tagen an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden.


Top 19: G-10-Kommission / Verfassungsschutz

Tim Brockmann (CDU) ist vom Landtag einstimmig zum stellvertretenden Mitglied der G-10-Kommission gewählt worden. Der 42-Jährige folgt in der Position auf seinen Fraktionskollegen Claus Christian Claussen, der im April zum Justizminister ernannt worden war. Stellvertretende Mitglieder sind außerdem Christopher Vogt (FDP) und Kai Dolgner (SPD). Die Kommission besteht derzeit aus dem Vorsitzenden Burkhard Peters (Grüne) und den zwei Beisitzerinnen Barbara Ostmeier (CDU) und Katrin Wagner-Bockey (SPD). Die fraktionslosen Doris Sayn-Wittgenstein enthielt sich.

Die G-10-Kommission ist ein Kontrollorgan zur Einhaltung von Artikel 10 des Grundgesetzes. Dieser betrifft das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Die Mitglieder des Gremiums werden regelmäßig vom Verfassungsschutz über dessen Arbeit in Kenntnis gesetzt.

Vorherige Meldungen zum Thema:
Januar 2018 (ohne Aussprache)
September 2017 (ohne Aussprache)
Juni 2017 (ohne Aussprache)


Top 20: Richterwahlausschuss / Ersatzwahl

Barbara Ostmeier (CDU) ist vom Plenum einstimmig als neues Mitglied in den Richterwahlausschuss gewählt worden. Die 59-Jährige Volljuristin folgt in dieser Position ihrem Fraktionskollegen Claus Christian Claussen, der sein Amt aufgegeben hat, nachdem er im April 2020 zum Justizminister ernannt worden ist.

Zusammensetzung des Ausschusses
Dem Gremium gehören die Landtagsabgeordneten B. Ostmeier, L- Kilian, T. Koch (alle CDU), Ö. Unsal, T. Rother, B. Herdejürgen (alle SPD), E. von Kalben (Grüne) und J. M. Rossa (FDP) an. Der Ausschuss entscheidet gemeinsam mit dem Justizministerium über die Besetzung von Richterposten in Schleswig-Holstein. In dem Gremium sitzen neben den acht Abgeordneten zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. In diesem Fall werden weitere vier Landtagsabgeordnete hinzugezogen. Derzeit sind dies K. Rathje-Hoffmann (CDU), K. Metzner (de SPD), I. Strehlau (Grüne) sowie C. Schaffer (AfD).

Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht. Der Ausschuss hört die vorgeschlagenen Bewerber in öffentlicher Sitzung an, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Vorherige Meldung zum Thema:
November 2019 (ohne Aussprache)


Top 29: Alevitische Gemeinde

Einvernehmlich hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, im Sommer Gespräche mit der Alevitischen Gemeinde aufzunehmen, um eine sogenannte gemeinsame Vereinbarung zum Schutz ihres Glaubens auf den Weg bringen zu können. Die Koalition will bis zum Ende der Legislaturperiode, die im Frühjahr 2023 endet, die gemeinsame Vereinbarung mit der Alevitischen Gemeinde abschließen. In anderen Bundesländern, etwa in Rheinland-Pfalz oder Hamburg, gibt es bereits entsprechende Verträge. Sie umfassen Regelungen zu Feiertagen, religiösen Einrichtungen und dem Zusammenwirken von Land und Religionsgemeinschaft.

Die Aleviten sind eine überwiegend in der Türkei verbreitete Glaubensgemeinschaft, zu der sich Schätzungen zufolge bis zu einem Viertel der türkischen Bevölkerung bekennt. Ob die sie Muslime sind oder eine eigenständige Religion darstellen, ist sowohl innerhalb der alevitischen Gemeinden als auch unter den übrigen Muslimen umstritten. Sie lehnen eine wörtliche Auslegung des Koran ab und beten nicht in Moscheen, sondern in Versammlungshäusern, sogenannten Cem-Häusern. Ebenso wie die Schiiten verehren Aleviten den Schwiegersohn des Propheten Mohammed, Ali ibn Abu Talib, als dessen ersten rechtmäßigen Nachfolger.

Rheinland-Pfalz als Vorbild

Der strittige Status der Glaubensgemeinschaft wird von den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Während der Hamburger Senat bereits im November 2012 einen gemeinsamen Staatsvertrag mit Aleviten und Muslimen unterzeichnet hat, betrifft eine Vereinbarung in Rheinland-Pfalz aus dem Frühjahr 2019 ausschließlich die Alevitische Gemeinde.

Diesen Ansatz verfolgt auch der vorliegende Antrag, der die Debatte über eine Vereinbarung erneut ausgelöst hatte. Denn bereits in der vergangenen Legislaturperiode waren Gespräche aufgenommen, jedoch nicht zu Ende geführt worden. Neben Vereinbarungen aus anderen Bundesländern dienen Regelungen als Vorbild, die das Land Schleswig-Holstein bereits mit weiteren Glaubensgemeinschaften geschlossen hat, etwa der „Vertrag über die Förderung des jüdischen Lebens in Schleswig-Holstein“ aus dem November 2018.

Aleviten in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es fünf alevitische Gemeinden mit rund 20.000 Mitgliedern. Sie gelten als besonders integrationsoffen und fest mit den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verbunden. Im vergangenen Jahr feierte die Alevitische Gemeinde ihr 30-jähriges Bestehen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.


Top 36: Veräußerung Ratzeburger Domprobstei

Wem gehört die Ratzeburger Domprobstei? Der Landtag hat diese Frage einstimmig zugunsten des Kreises beantwortet. Der Kreis Herzogtum Lauenburg nutzt das Gebäude seit 1973 als Kreismuseum und Veranstaltungszentrum. Die bisher geltenden Regelungen zwischen Land, Kirche und Kreis aus den Jahren 1969 und 1971 hatten für Unklarheit gesorgt und wurden für ungültig erklärt.

Die Neuregelung umfasst im Wesentlichen die folgenden Punkte: Der Kreis erhält unentgeltlich Eigentum an der Domprobstei, wobei der Kreis dadurch auflaufende Kosten etwa für einen Notar übernimmt. Die Kirche kann den Rokokosaal der Domprobstei unentgeltlich nutzen, sofern dieser zur Verfügung steht. Sollte die kulturelle Nutzung der Domprobstei durch den Kreis jemals enden, erhält die Kirche ein Nutzungsrecht zur ortsüblichen Miete. Falls der Kreis die Domprobstei einmal verkaufen möchte, erhält die Kirche ein Ankaufsrecht zum Verkehrswert.