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17. Juni 2020 – Juni-Plenum

Online-Treffen für Gemeinderäte und Kreistage

Corona hat auch viele Kommunalvertretungen ausgebremst. Nun sollen sie die Möglichkeit bekommen, sich per Internet zusammenzuschalten, falls ein Notstand das persönliche Zusammentreffen verhindert.

Wer kann, der wählt derzeit das Home-Office, um in Zeiten der Corona-Krise der Ansteckungsgefahr zu entkommen.
Wer kann, der wählt derzeit das Home-Office, um in Zeiten der Corona-Krise der Ansteckungsgefahr zu entkommen.
© Foto: dpa, Sebastian Gollnow

Gemeinderäte, Stadtvertretungen und Kreistage sollen künftig auch per Video- oder Telefonkonferenz zusammenkommen können, falls eine Pandemie wie Corona Präsenzsitzungen verhindert. Das sieht ein Entwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zur Änderung von Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung vor.

„Corona hat auch die kommunalpolitische Arbeit kalt erwischt“, merkte Ines Strehlau (Grüne) an. Sitzungen seien vielerorts auf ein Minimum reduziert worden, und es habe Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen gegeben. In einigen Fällen hätten Bürgermeister, Amtsvorsteher und Landräte die Gelegenheit genutzt und zentrale Vorhaben selbständig per Eilentscheidung auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz solle nun Rechtssicherheit schaffen, setze zugleich aber auf Freiwilligkeit und respektiere den Datenschutz, so Strehlau.

Öffentlichkeit bleibt beteiligt

„Die Kommunen müssen jederzeit handlungsfähig bleiben“, betonte Bildungsministerin Karin Prien in Vertretung von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (beide CDU). Es habe in den vergangenen Wochen „viele konstruktive und kreative Lösungen gegeben“, etwa Sitzungen auf der grünen Wiese.

Der Gesetzentwurf sieht auch Erleichterungen vor, etwa einen Zuschuss zur IT-Ausstattung im privaten Bereich, wenn diese für die Gremienarbeit oder für die Vorbereitung von Sitzungen genutzt wird. Voraussetzung für Online-Treffen bleibt laut Entwurf, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und Vorschläge sowie Anregungen unterbreiten kann. Bisher ist die körperliche Anwesenheit der Gemeindevertreter wie auch der Öffentlichkeit in einem Tagungsraum notwendig, um Entscheidungen zu treffen.

Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsauschuss weiter beraten.

Weitere Redner:
Kai Dolgner (SPD), Hans Hinrich Neve (CDU), Stephan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Der Landtag will sicherstellen, dass in den Kommunen auch während Pandemien, Naturkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die politische Arbeit auf digitalem Wege fortgesetzt werden kann. Dazu bringen CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW einen interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung ein. Mit den darin enthaltenen Neuerungen von Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung soll der digitale Sitzungsdienst in Städten und Gemeinden unterstützt werden. So wird etwa eine gesetzliche Grundlage für Videokonferenzen geschaffen.

Zudem sind weitere Erleichterungen vorgesehen wie etwa ein Zuschuss zu IT-Ausstattung im privaten Bereich, wenn diese für Gremienarbeit oder für die Vorbereitung von Sitzungen genutzt werden. Maßgebliche Voraussetzung für derartige Online-Treffen bleibt laut Entwurf, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und Vorschläge sowie Anregungen unterbreiten kann.

Handlungsfähigkeit gewährleisten

Bisher finden Sitzungen der Gemeindevertretungen als öffentliche Präsenzsitzungen statt, die eine körperliche Anwesenheit der Mitglieder des Gremiums in einem Tagungsraum voraussetzen, zu dem auch die Öffentlichkeit Zutritt hat. „Die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien muss jedoch auch in krisenbedingten Ausnahmesituationen, wie im Falle der Corona-Pandemie, gewährleistet werden, wenn die Teilnahme der Gemeindevertreterinnen und –vertreter an Präsenzsitzungen erschwert oder verhindert ist“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.  

(Stand: 15. Juni 2020)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/ 2243