Wer kann, der wählt derzeit das Home-Office, um in Zeiten der Corona-Krise der Ansteckungsgefahr zu entkommen.
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Foto: dpa, Sebastian Gollnow
Gemeinderäte, Stadtvertretungen und Kreistage sollen künftig auch per Video- oder Telefonkonferenz zusammenkommen können, falls eine Pandemie wie Corona Präsenzsitzungen verhindert. Das sieht ein Entwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zur Änderung von Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung vor.
„Corona hat auch die kommunalpolitische Arbeit kalt erwischt“, merkte Ines Strehlau (Grüne) an. Sitzungen seien vielerorts auf ein Minimum reduziert worden, und es habe Verzögerungen bei wichtigen Entscheidungen gegeben. In einigen Fällen hätten Bürgermeister, Amtsvorsteher und Landräte die Gelegenheit genutzt und zentrale Vorhaben selbständig per Eilentscheidung auf den Weg gebracht. Das neue Gesetz solle nun Rechtssicherheit schaffen, setze zugleich aber auf Freiwilligkeit und respektiere den Datenschutz, so Strehlau.
Öffentlichkeit bleibt beteiligt
„Die Kommunen müssen jederzeit handlungsfähig bleiben“, betonte Bildungsministerin Karin Prien in Vertretung von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (beide CDU). Es habe in den vergangenen Wochen „viele konstruktive und kreative Lösungen gegeben“, etwa Sitzungen auf der grünen Wiese.
Der Gesetzentwurf sieht auch Erleichterungen vor, etwa einen Zuschuss zur IT-Ausstattung im privaten Bereich, wenn diese für die Gremienarbeit oder für die Vorbereitung von Sitzungen genutzt wird. Voraussetzung für Online-Treffen bleibt laut Entwurf, dass die Öffentlichkeit beteiligt wird und Vorschläge sowie Anregungen unterbreiten kann. Bisher ist die körperliche Anwesenheit der Gemeindevertreter wie auch der Öffentlichkeit in einem Tagungsraum notwendig, um Entscheidungen zu treffen.
Der Gesetzentwurf wird im Innen- und Rechtsauschuss weiter beraten.
Weitere Redner:
Kai Dolgner (SPD), Hans Hinrich Neve (CDU), Stephan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD), Jette Waldinger-Thiering (SSW)