Mikrofone verschiedener Medien sind nebeneinander aufgereiht.
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Foto: dpa, Maurizio Gambarini
Der Landtag setzt sich für mehr Barrierefreiheit in den Medien ein. Bei der Beratung zum neuen Medienstaatsvertrag in Erster Lesung fordert die Landespolitik bereits Nachbesserungen. Ein Antrag der SPD-Fraktion sowie ein Alternativantrag der Jamaika-Fraktionen machen sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung stark. Beide Papiere sowie der Entwurf des Medienstaatsvertrags, der den Rundfunkstaatsvertrag ersetzen wird, wurden zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsauschuss überstellt. Nachdem Anfang alle Ministerpräsidenten den Staatsvertrag mit neuen Regeln für Online-Plattformen unterschrieben haben, liegt der Entwurf jetzt den Landesparlamenten zur Billigung vor.
„Wir sind genau da am Ball“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) mit Blick auf den Antrag der Sozialdemokraten. Der Medienstaatsvertrag enthalte zwar bereits wichtige Vorgaben zur Barrierefreiheit, so Günther, doch reichten die Bestimmungen noch lange nicht aus. Zwar hätten weitere Anpassungen im Sinn der Barrierefreiheit Zeit bis 2022, aber er „werde darauf drängen, dass das noch in diesem Jahr geschieht“. Der Alternativantrag von Jamaika konkretisiere den SPD-Antrag.
Reformprozess muss weitergehen
Gerade in Zeiten von Fake News sei mehr Transparenz sowie ein Diskriminierungsverbot „ein ganz wichtiger Grundstein für Medienvielfalt“, sagte der SPD-Abgeordnete Stefan Weber. Der neue Medienstaatsvertrag schaffe die medienrechtliche Grundlage, um die großen Online-Plattformen wie Google, Facebook und YouTube zu regulieren. „Dies ist ein großer Fortschritt“.
Doch, so Weber, der Reformprozess müsse weitergehen, eben auch bei der Barrierefreiheit. „Besonders bei den privaten Anbietern gebe es auf diesem Gebiet einen eklatanten Handlungsbedarf. „Ich halte Ihr Anliegen für richtig und wichtig“, unterstrich sein medienpolitischer CDU-Kollege Tim Brockmann: „Wir haben das gemeinsame Ziel, mehr Barrierefreiheit in den Telemedien zu erreichen.“
Online-Plattformen im Fokus
Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Das Neue: Der Medienstaatsvertrag soll auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs (also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen), Soziale Medien und Suchmaschinen gelten, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.
Es geht bei der neuen Medienordnung auch um Transparenz, nach welchen Algorithmen Plattformen im Medienbereich vorgehen. So sollen die Angebote diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen – die Plattformen dürfen also nicht bestimmte Inhalte ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken. Sie dürfen auch technisch nicht ohne eine Einwilligung verändert werden, und Werbung darf nicht ohne Einwilligung die Medieninhalte überlagern.
Landesparlamente müssen grünes Licht geben
Der Medienstaatsvertrag soll dem Umstand Rechnung tragen, dass Online-Plattformen eine starke Bedeutung im Medienmarkt bekommen haben. In dem Vertrag ist nicht geregelt, wie hoch der monatliche Rundfunkbeitrag pro Haushalt für die öffentlich-rechtlichen Sender ist. Das ist in einem anderen Staatsvertrag geregelt.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Lars Harms (SSW)