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18. Juni 2020 – Juni-Plenum

Nutzungsausfallprämie für neuen Wald

Mit rund elf Prozent Waldfläche ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland Deutschlands. Jetzt beschäftigen den Landtag zwei grüne Themen besonders: Die Aufforstung sowie Mitsprache bei den Landesforsten.

Westensee: Die Sonne scheint durch einen Wald aus Laubbäumen
Westensee: Die Sonne scheint durch einen Wald aus Laubbäumen
© Foto: dpa, Daniel Bockwoldt

Der Landtag macht sich stark für den Wald im Land. Eine Gesetzesvorlage, die Fachgremien mehr Einfluss auf die öffentlichen Wälder einräumt, sowie ein Jamaika-Antrag, der die Umwandlung von Ackerland in private Waldflächen fördern soll, wurden mit breiter Zustimmung angenommen. Lediglich die SPD-Fraktion enthielt sich. Dennoch: Beim Ziel herrscht geschlossene Einigkeit. Zwölf Prozent soll der Anteil an Wald in Schleswig-Holstein zukünftig betragen. Dazu bedarf es einer Aufforstung von rund 15.000 Hektar. Aktuell beträgt die Waldfläche hierzulande etwa elf Prozent.

„Es muss viel Geld in die Hand genommen werden, um Flächen zu erwerben“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Tobias Koch. Für 3.000 Hektar neuen Waldes müsse das Land 2,3 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Weil das „zu teuer“ sei, bedürfe zusätzlich finanzieller Anreise für Landwirte, die ihre Ackerflächen aufforsten. Mit Ackerflächen, die bewaldet werden, sei „in den nächsten Jahrzehnten kein Cent zu verdienen“. Deshalb soll eine Nutzungsausfallprämie den Wegfall der Einnahmen aus der vorigen landwirtschaftlichen Nutzung kompensieren, so dass Aufforsten „immerhin kein Ausfallprojekt“ mehr sei, so Koch.

Transparenz bei der Anstalt Landesforsten

Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann nannte die Idee „neu und spannend“. Allerdings sei Jamaika nach „viel Zeit und Streit“ lediglich bei dem Punkt angekommen, „den wir Ihnen vorgeschlagen haben“. Stattdessen habe der Agrarexperte der CDU-Fraktion, Heiner Rickers, auf die Umwandlung von Feuchtgrünland ausweichen wollen ‒ „schietegal, was mit dem Artenschutz ist“, so Redmann. Hinsichtlich der Einführung einer Gewährträgerversammlung in die Struktur der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten (SHLF) sagte die Sozialdemokratin, dass sich hinsichtlich der Transparenz durch die Maßnahmen nichts ändern werde.

„Nicht hinreichende Transparenz“ hatte zuvor Umweltminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne) den Landesforsten zugeschrieben. Die Struktur müsse so verändert werden, dass sie dem Haushaltsrecht entspricht. Denn Eigentümer der SHLF ist zu 100 Prozent das Land. Zur Förderung der Aufforstung privater Flächen wie Ackerland sagte Albrecht: „Wir erarbeiten eine Förderrichtlinie und legen sie der EU zur

Künftig soll unter anderem eine Gewährträgerversammlung den Jahresabschluss der SHLF prüfen, den Wirtschaftsplan mit verantworten sowie den Vorstand ernennen beziehungsweise abberufen können. Laut dem Gesetzentwurf sollen das Umwelt- und Agrarministerium als zuständiges Fachministerium und das Finanzministerium das Gremium bilden. Für die Sitzungen wird jeweils ein bevollmächtigter Vertreter benannt. Für die Kontrolle des Vorstandes ist ein siebenköpfiger Verwaltungsrat zuständig, dem mit Hartmut Hamerich (CDU) und Sandra Redmann (SPD) zwei Landtagsabgeordnete angehören.

Weitere Redner:
Marlies Fritzen (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Lars Harms (SSW)

Mit der Einführung einer Gewährträgerversammlung will die Landesregierung künftig „angemessenen“ Einfluss auf die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) ausüben. Die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen, die im Umwelt- und Agrarausschuss im Grundsatz gegen die Stimmen der SPD gebilligt wurden, berät das Plenum in Zweiter Lesung. Die Gewährträgerversammlung soll unter anderem den Jahresabschluss der SHLF prüfen, den Wirtschaftsplan mit verantworten sowie den Vorstand ernennen beziehungsweise abberufen können.

Laut dem Gesetzentwurf sollen das Umwelt- und Agrarministerium als zuständiges Fachministerium und das Finanzministerium das Gremium bilden. Für die Sitzungen wird jeweils ein bevollmächtigter Vertreter benannt. Die SHLF gehört zu 100 Prozent dem Land. Für die Kontrolle des Vorstandes ist ein siebenköpfiger Verwaltungsrat zuständig, dem mit Hartmut Hamerich (CDU) und Sandra Redmann (SPD) zwei Landtagsabgeordnete angehören.

Anreiz zur Aufforstung

Die Zweite Lesung ist mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen angereichert. So fordern CDU, Grüne und FDP die Landesregierung dazu auf, eine Nutzungsausfallprämie zu erarbeiten, die ausgeschüttet werden soll, wenn Neuwald auf bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen angesiedelt wird. Denn: „Der kostengünstigste Weg zur Neuwaldbildung liegt nicht im teuren Flächenankauf“, heißt es in dem Antrag. Vielmehr bedürfe es attraktiver Rahmenbedingungen, die für die bisherigen Grundeigentümer geeignete Anreize zur Aufforstung schaffen.

In einem weiteren Schritt soll eine erarbeitete Förderrichtlinie bei der EU-Kommission notifiziert werden. Ziel von Jamaika ist laut Antrag eine Aufforstung von 15.000 Hektar Wald im Land, um den anvisierten Ziel eines zwölf prozentigen Waldanteils näher zu kommen. Mit einem Anteil von elf Prozent ist Schleswig-Holstein das waldärmste Flächenland in Deutschland. Allerdings ist der Anteil der Laubbäume mit 65 Prozent der zweithöchste. Die Landesforsten betreuen 50.000 Hektar der 173.412 Hektar großen Waldfläche.

(Stand: 15. Juni 2020)

Meldung Erste Lesung:
März 2019 (ohne Aussprache)

Vorherige Debatten/Meldung zum Thema:
Januar 2020 (Klimaziele)
Juli 2018 (spez. Rodungen)
Dezember 2017 (Verwaltungsrat/ohne Aussprache)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten
Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses – Drucksache 19/2187

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1298
(Ausschussüberweisung am 8. März 2019)

Antrag

Nutzungsausfallprämie bei Neuwaldbildung einführen
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Grünen und FDP – Drucksache 19/2240