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21. Februar 2020 – Februar-Plenum

Windräder: Geldsegen für Bürger und Gemeinden?

Finanzielle Vorteile als Mittel gegen die Windkraft-Skepsis – andere Bundesländer haben diesen Weg bereits beschritten. Auch in Schleswig-Holstein unterstützt eine Mehrheit diese Idee, allerdings gibt es Unterschiede im Detail.

Blick auf eine Solaranlage und Windräder in Büttel (Kreis Steinburg).
Blick auf eine Solaranlage und Windräder in Büttel (Kreis Steinburg).
© Foto: dpa, Christian Charisius

Können finanzielle Anreize Bürger umstimmen, die keine Windräder in der Nähe ihres Gartenzauns sehen wollen? Der Landtag debattierte über verschiedene Formen der Beteiligung, etwa ein „Windbürgergeld“ oder Steuervorteile für Gemeinden. Umstritten blieb, ob gesetzliche Vorgaben oder Freiwilligkeit eher zum Ziel führen – und ob das Land oder der Bund aktiv werden soll. Eine große Mehrheit im Landtag unterstützte im Grundsatz die Beteiligungspläne. Nur die AfD war dagegen.

Die SPD hatte die Debatte im Landtag angestoßen. Es gehe nicht darum, die Zustimmung der Bürger zu „erkaufen“, sondern um „Verteilungsgerechtigkeit“, betonte der Abgeordnete Thomas Hölck. Er verwies auf Mecklenburg-Vorpommern, wo Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten müssen. Solche verpflichtenden Vorgaben seien nötig, so Hölck, und hier müsse das Land aktiv werden, anstatt „alles auf die lange Bank zu schieben“ und auf Initiativen aus Berlin zu warten.

„Knete bleibt in der Region“

Lars Harms (SSW) unterstützte die SPD-Forderung: „Schön wäre es wenn Betreiber verpflichtet sind, einen Teil der Gewinne an die Bürger abzugeben.“ Er verwies auf das Modell der Bürgerwindparks. 90 Prozent der Anlagen in Nordfriesland befänden sich in Bürgerhand, so Harms: „Bei uns bleibt die Knete in der Region“, und die Menschen „freuen sich über jede Drehung, weil jede Drehung Einkommen bedeutet.“

Andreas Hein (CDU) machte hingegen rechtliche Bedenken geltend. Gegen das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern gebe es inzwischen mehrere Verfassungsbeschwerden. Statt gesetzlicher Vorgaben machte er sich für „freiwillige finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Angebote für Vergünstigungen“ stark. Bernd Voß (Grüne) warnte davor, „Erwartungen zu wecken, dass es morgen cash gibt, wenn eine Anlage gebaut wird“. Das führe zu Frustration unter den Anwohnern.

Minister fordert vom Bund „Ausbaupfad“

Der Bund müsse deutschlandweit geltende Rahmenbedingungen schaffen, mahnte Oliver Kumbartzky (FDP). So sei es denkbar, die Gewerbesteuer vom Sitz des Betreibers zum Standort der Windanlagen zu verlegen und damit die kommunalen Kassen zu füllen. Für Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) liegt „die wahre Akzeptanzfrage“ darin, dass immer noch Windstrom abgeriegelt wird, weil es nicht genügend Netze gibt. Der Bund müsse einen „Ausbaupfad“ festlegen. „Wir werden nicht alle überzeugen können“, aber „die ganze große Mehrheit“ der Menschen stehe hinter dem Ausbau der Windkraft, so Albrecht.

Jörg Nobis (AfD) wandte sich gegen eine weitere „Verspargelung der Landschaft“ und forderte einen Ausbaustopp für die Windkraft an Land. Pläne für eine finanzielle Beteiligung lehnte er ab: „Die Antwort der Bürger ist heute schon klar: Sie wollen sich ihre Gesundheit und ihre Heimat nicht abkaufen lassen.“

Der SPD-Antrag wurde schließlich von Jamaika und AfD abgelehnt, ein Gegenantrag der Koalition fand auch die Unterstützung des SSW. Aktuell berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema. Bis Ende März sollen Vorschläge vorliegen.

Die Bundes-SPD hatte in den vergangenen Wochen Zuschüsse für Bürger ins Spiel gebracht, die in Gebieten mit Windkraft-Potenzial leben. Denkbar sei eine Beteiligung der Kommunen am Umsatz von Windparks, aber auch ein „Windbürgergeld“ – direkte Geldflüsse für alle betroffenen Anwohner. Die Kieler SPD-Landtagsfraktion unterstützt diese Vorschläge aus Berlin, um die Akzeptanz von Windparks bei Anwohnern und betroffenen Gemeinden zu steigern.

Direkte Zuschüsse an die Betroffenen „tragen dazu bei, dass die Energiewende mit größtmöglicher Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden kann“, heißt es in einem Antrag. „Sie tragen zudem zu einer Dezentralisierung und Beschleunigung der Energiewende und zur Wertschöpfung in den ländlichen Räumen bei.“

Vorbild Mecklenburg-Vorpommern

Neu ist die Idee der Bürgerbeteiligung nicht: Mecklenburg-Vorpommern etwa hatte 2016 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten müssen. Bei Nutzung partizipieren sie auch an den Erträgen. Alternativ sind Ausgleichsabgaben an die Kommunen möglich. Die schleswig-holsteinische SPD verweist auf das Beispiel des Nachbarlandes.

Aus anderen Parteien kommen ähnliche Ideen. Die Berliner Grünen sprechen sich für regelmäßige Zahlungen von Windkraftbetreibern an die jeweiligen Kommunen aus. Die Abgabe für neue Windräder solle bei rund 10.000 Euro pro Anlage und Jahr liegen, heißt es Medienberichten zufolge in einem Konzept aus der Bundestagsfraktion. Auch die FDP im Kieler Landtag unterstützt die finanziellen Anreize für Anwohner und Standortgemeinden. Aktuell berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über das Thema. Bis Ende März sollen Vorschläge vorliegen.

(Stand: 17. Februar 2020)

Vorherige Debatten zum Thema:
Mai 2019
Januar 2019
Juni 2018

Antrag

Bürgerbeteiligung an der Windkraft sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1989
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/2022