Beim neuen Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB), das Anfang 2021 unter dem Dach des Wirtschaftsministeriums an den Start gehen soll, sollen alle Zuständigkeiten für die Berufliche Bildung angesiedelt werden. Damit verbunden soll das SHIBB als Landesamt auch die unmittelbare Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die öffentlichen berufsbildenden Schulen im Sinne des Schulgesetzes ausüben. Die Landesregierung will das Schulgesetz dahingehend ändern, dass die Schulaufsicht auf nunmehr drei Behörden ausgeweitet wird. Ein entsprechender Entwurf liegt jetzt dem Parlament in Erster Lesung vor.
Wie in dem Entwurf erläutert, folgt die Aufsicht über die Schulen bisher einer zweistufigen Behördenorganisation. Die Schulaufsicht wird wahrgenommen durch die Schulämter in den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landesbehörden sowie durch das für Bildung zuständige Ministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde. Das Bildungsministerium nimmt dabei zugleich auch unmittelbar schulaufsichtliche Zuständigkeiten zum Beispiel gegenüber den Gymnasien, den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und den berufsbildenden Schulen wahr. Eine schulaufsichtliche Mittelebene – also eine obere Schulaufsichtsbehörde – ist in der schulgesetzlichen Organisation der Schulaufsicht hingegen nicht vorgesehen.
Lerngruppen wirken sich auf Klassenkonferenz aus
Ferner ist mit dem Gesetzentwurf vorgesehen, die Oberstufe an den allgemein bildenden Schulen weiterzuentwickeln. Der bislang geltende Ansatz, dass die Schüler grundsätzlich einem festen Klassenverband zugeordnet sind, soll dabei im Kern zugunsten von Lerngruppen aufgegeben werden. Dies kann Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Klassenkonferenz haben, was jetzt gesetzlich berücksichtigt werden soll.
(Stand: 17. Februar 2020)