Die Jamaika-Koalition will das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz „an die in der EU-Richtlinie 2014/24 normierte und vom Bundesgesetzgeber übernommene Bereichsausnahme für Leistungen des Rettungsdienstes“ anpassen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den CDU, Grüne und FDP vorlegen. So soll den Rettungsdienstträgern ermöglicht werden, auch ohne eine europaweite Ausschreibung und weitere Bedingungen die Vergabe von Leistungen für den Regelrettungsdienst vorzunehmen.
Damit die Rettungsdienstträger künftig die Option der Bereichsausnahme rechtssicher anwenden können, sei es notwendig, dass das Gesetz „nicht mehr von einer Gleichrangigkeit der operativen Aufgabenerfüllung durch gewerbliche und gemeinnützige Leistungserbringer ausgeht“, begründet die Jamaika-Koalition den Vorstoß.
„Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst“
In Deutschland ist der Rettungsdienst Ländersache. Im Verbund mit dem Städteverband und dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag haben sich in Schleswig-Holstein alle Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger des Rettungsdienstes in der „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst“ zusammengeschlossen. Die AG legt unter anderem gemeinsame Grundsätze fest.
Die elf Landkreise und vier kreisfreien Städte sind die Aufgabenträger des sogenannten bodengebundenen Rettungsdienstes. Sie sind jeweils für ihren Bezirk (Rettungsdienstbereich) zuständig. Die Kreise und Städte können die Aufgabe des Rettungsdienstes eigenständig oder gemeinsam wahrnehmen oder sich der Hilfe Dritter bedienen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Hilfsorganisationen handeln. Das hatte in der Vergangenheit mehrfach zu Problemen geführt.
Probleme im Kreis Segeberg
So hatte etwa der Kreis Segeberg schon Ende 2016 über eine Partnerschaft in der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) nachgedacht. Die Verantwortlichen kündigten daraufhin den bisherigen Rettungsdienst-Anbietern, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Verein „Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe“ (KBA). Die KBA zog gegen diese Entscheidung vor Gericht und gewann zunächst. Durch den Gerichtsprozess verzögerte sich der Beitritt des Kreises in die RKiSH.
Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den Intensiv- und den Krankentransport. Dazu gehört auch die Bewältigung von rettungsdienstlichen Großschadensereignissen. Bei einem Krankentransport werden Verletzte und Erkrankte unter fachgerechter medizinischer Betreuung befördert.
(Stand: 17. Februar 2020)
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Januar 2019
März 2019 (ohne Aussprache)